Hallo Mausi,
beim dem Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erwirtschaftet worden sind, aufgeteilt.
Bei der Erwerbsminderungsrente gibt von Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbminderung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres die sogenannte Zurechnungszeit, die die Rentenleistung unmittelbar erhöht. Für die Zurechnungszeit werden individuelle Durchschnittsentgeltpunkte zugrundegelegt.
Diese fließen dann auch in die Berechnung des Versorgungsausgleiche sein.