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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Frank 5906.11.2013 | 11:48
1382 Ansichten
4 Antworten

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Hallo liebe Experten, ich habe eine Frage: Kann ein Versorgungsausgleich nach dem Ableben des Nutznießers Vor Rentenbeginn wieder rückgängig gemacht werden? Krieg ich dann meine Entgeltpunkte wieder zurück? Vielen Dank im voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits richtig erläutert, wird die Rente nicht aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt, wenn der frühere Ehepartner vor Rentenbeginn gestorben ist. Über den zuständigen Rentenversicherungsträger sollte dies schriftlich beantragt werden.

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3 Antworten

....am 06.11.2013 | 12:18
Der DRV den Tod mitteilen und die Rückgängigmachung beantragen. Wenn der Nutznieser selbst nicht mehr als 36 Monate eine Rente unter Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs bezogen hat gibts für die eigene Versichertenrente den Abschlag erlassen. Bei einer evtl. (folgenden) Hinterbliebenenrente wird der Versorgungsausgleich dann wieder berücksichtigt.
Knut Rassmussenam 06.11.2013 | 12:01
Ja.
Hinweiseram 17.01.2017 | 17:28
Zumindest in vielen Altfällen, in denen der Versorgungsausgleich noch nach altem Recht entschieden wurde (Reform erfolgte 2009), kommt ein "Stopp" des Versorgungsausgleichs bei Tod des Ausgleichsberechtigten auch dann noch in Betracht, wenn der/die Verstorbene länger als 36 Monate Rente aus den übertragenen Anrechten bezogen hat, und zwar - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - durch ein Verfahren beim Familiengericht; vergleiche http://www.mayer-kuegler.de/versorgungsausgleich-tod
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