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Versorgungsausgleich

von Klaus-Peter06.03.2010 | 21:54
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Hallo, im Jahre 2003 bin ich geschieden worden. Es wurden 14,3838 Entgeltpunkte auf das Rentenkonto meiner gesch. Frau übertragen. Vor wenigen Tagen habe ich von der DRV Bund den Rentenbescheid über meine Erwerbsminderungsrente ab 01.07.2009 erhalten. Bei der Rentenberechnung musste ich feststellen, dass meine Rente um den festgestellten Malus beim VAG gemindert wurde. Das sind bei mir monatlich ca. 390,00 Euro. Meine gesch. Frau ist 51 Jahre alt und bezieht noch keine Rente. Für Sie ist es erst ab dem 65. Lj. möglich. Muss ich diese schmerzliche Rentenminderung hinnehmen hinnehmen? Kann ich einen Antrag stellen, damit ich meine Rente in voller Höhe erhalten kann, zumindest bis meine gesch. Frau einen rentenanspruch hat. Vielen Dank. Klaus-Peter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Klaus-Peter,

aus den Beiträgen können Sie entnehmen, dass der Abzug der an Ihre Ehefrau übertragenen Entgeltpunkte rechtens ist. Die abgezweigten Entgeltpunkte wurden in das Versicherungskonto Ihrer geschiedenen Frau übertragen und damit zu quasi eigenen Ansprüchen der Ehefrau.

Wie im Beitrag von Gert erwähnt, könnte die Kürzung ausgesetzt werden, falls Sie Unterhalt in entsprechender Höhe an Ihre Ehefrau zahlen würden. Davon wäre der Rentenversicherer zu informieren in dem entsprechende Nachweise über die Dauer und Höhe der Unterhaltszahlung eingereicht werden.

4 Antworten

Gertam 07.03.2010 | 19:40
Muss ich diese schmerzliche Rentenminderung hinnehmen hinnehmen? Ja,müssen sie.So sind die gesetzlichen Regelungen.Falls sie Unterhalt zahlen,kann die Kürzung ausgesetzt werden.Wenn nicht,werden sie in jeden Fall die zu Recht gekürzte Rente erhalten. Haben sie sich nicht vorher,zum Zeitpunkt des Versorgungsausgleiches über die Folgen informiert???Es scheint so,als wären sie überrascht über die Kürzung.Kann ich nicht nachvollziehen.
-_-am 07.03.2010 | 22:20
Das ist so richtig und auch gewollt. Wenn Sie den Bonus bekommen hätten, Ihre Frau dafür erst in 10 Jahren den Malus, hätte der Rentenversicherungsträger bereits 10 Jahre mehr zahlen müssen, ohne den Betrag an der Rente des geschiedenen Ehegatten abziehen zu können. Um das kostenneutral zu halten gibt es den Ausgleich in dieser Form. Einige Ausnahmen finden Sie unter http://bundesrecht.juris.de/versausglg/BJNR070010009.html#BJNR07…
Malusam 07.03.2010 | 23:15
Ja, die müssen Sie hinnehmen. Es sind nun mal nicht mehr "Ihre" Rentenpunkte, sondern die wurden als in der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftete geteilt!
Öhaam 08.03.2010 | 14:48
Und wer sagt Ihnen, das die geschiedene Gattin nicht vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen eine Rente benötigt?
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