Hallo Klaus-Peter,
aus den Beiträgen können Sie entnehmen, dass der Abzug der an Ihre Ehefrau übertragenen Entgeltpunkte rechtens ist. Die abgezweigten Entgeltpunkte wurden in das Versicherungskonto Ihrer geschiedenen Frau übertragen und damit zu quasi eigenen Ansprüchen der Ehefrau.
Wie im Beitrag von Gert erwähnt, könnte die Kürzung ausgesetzt werden, falls Sie Unterhalt in entsprechender Höhe an Ihre Ehefrau zahlen würden. Davon wäre der Rentenversicherer zu informieren in dem entsprechende Nachweise über die Dauer und Höhe der Unterhaltszahlung eingereicht werden.