Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungsausgleich ?

von Gerald06.07.2012 | 13:21
3287 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, habe eine Frage zum Versorgungsausgleich. In meiner erhaltenen zukünftigen Renteninformation steht : In dieser Renteninformation haben wir die für Sie vom ..... bis zum .... gespeicherten Daten ( einschließlich Versorgungsausgleich ) und das geltende Rentenrecht berücksichtigt. Die Regelaltersrente würde ..... Mir ist nicht ganz klar ob von den Rentenanwartschaftspunkten der Betrag für meine Ex Frau schon abgezogen wurde oder ob dies noch von dem in der Information stehenden Betrag noch abgezogen wird.? Eine Antwort würde mich freuen. Gruß Gerald

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Durch die Formulierung "In dieser Renteninformation haben wir die für Sie vom ... bis ... gespeicherten Daten (einschließlich Versorgungsausgleich) und das gültige Rentenrecht berücksichtigt." wird klar gestellt, dass die Auswirkungen aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich bei der Berechnung der Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. bei der künftigen Regelaltersrente mit eingerechnet wurden. Bei der Ermittlung der Summe der Entgeltpunkte werden Entgeltpunkte, die zu Ihren Lasten an Ihren früheren Ehepartner übertragen wurden, abgezogen.

Daher sind in der Höhe der Erwerbsminderungsrente bzw. in der zukünftigen Regelaltersrente übertragene Anwartschaften zugunsten Ihres früheren Ehepartners bereits abgezogen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

KSCam 06.07.2012 | 13:31
Wenn die Entscheidung zum VAG rechtskräftig ist und Ihnen ein Betrag abgezogen wurde, dann ist der in der Renteninformation bereits rausgerechnet.
Geraldam 06.07.2012 | 13:35
KSC, danke für die Info. Versorgungsausgleich wurde bei der Scheidung vor Gericht gemacht. Somit ist der in der angegebenen Renteninfo der Betrag den ich selbst erhalte? Gruß Gerald
Claire Grubeam 06.07.2012 | 17:57
"Einschließlich Versorgungsausgleich" (VAG) heißt, der ist dabei bereits berücksichtigt. Sie haben doch bei Rechtskraft der Entscheidung über den VAG auch die Mitteilung über die Auswirkungen des VAG bereits erhalten. Welche Zweifel können danach eigentlich noch bestehen?
Geraldam 06.07.2012 | 20:50
Hallo Claire Grube. Sicher habe ich auch die Auswirkungen des VAG mit dickem Minus erhalten, jedoch war mir nicht ganz klar ob dieser Betrag von meinen Renteninfos die einmal im Jahr kommen bei Rentenbeginn abgezogen werden. Sorry für meine Frage,aber mein Beruf hat wenig mit Rentenangelegenheiten gemeinsam. Gruß Gerald
Schießl Konradam 09.07.2012 | 15:31
Sie sprechen richtigerweise von den Entgeltpunkten. Erlebe immer wieder, es vom abzuziehenden Betrag gesprochen. Geh Gehe doch davon aus bei Gericht wird ebenfalls nach Entgeltpunkten verteilt und nicht nach Eurobeträgen. Diese Entgeltpunkte sind ja auch dynamisch und wenn sie dem Begünstigten bereits gutgeschrieben , gilt ab 1.7.2012 in West 28,07 Euro, oder?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026