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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von MoKa01.12.2011 | 20:40
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31 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, leider werden wir nächstes Jahr geschieden!!Meine Frau ist seit 10 Jahren in Rente. Ich arbeite noch und werde ab der Scheidung Versorgungsausgleich bezahlen müssen. Wie wird das nun berechnet? Spielt da auch das Vermögen meiner Frau eine Rolle?Gruß MoKa

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beim Versorgungsausgleich teilt das Familiengericht die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen auf. Derjenige Ehegatte, der in der Ehe die insgesamt werthöhere Versorgung erworben hat, muss dem anderen die Hälfte des Wertunterschiedes abgeben und zwar unabhängig davon, ob er bereits Rentner ist oder noch arbeitet.

Der Ausgleich der Versorgungsanrechte findet grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems statt ("interne Teilung"). Jeder der beiden Ex-Partner erhält dabei ein eigenes Versorgungskonto bei dem jeweiligen Versorgungsträger.

Ein Ausgleich von Versorgungsansprüchen bei einem anderen Versorgungsträger (sog. "externe Teilung" - zum Beispiel über die gesetzliche Rentenversicherung) wird nur noch bei bestimmten Ausnahmefällen vorgenommen.

Das Vermögen Ihrer Ehefrau spielt beim Versorgungsausgleich keine Rolle. Dies ist eine Frage des Vermögensausgleichs.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, spielt das Vermögen Ihrer Ehefrau beim Versorgungsausgleich keine Rolle.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Eine Klage ist nicht möglich.

Sie könnten nur gegen die Entscheidung des Familiengerichts Beschwerde einlegen, wenn im Urteil die gesetzlichen Regelungen nicht richtig umgesetzt sind.

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Sie können den Versorgungsausgleich unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise durch eine Vereinbarung ausschließen (vgl. §§ 6 bis 8 des Versorgungsausgleichsgesetzes - VersAusglG). Insbesondere könnten Sie auch vereinbaren, dass die während der langen Trennungszeit erworbenen Versorgungsanwartschaften nicht in den Versorgungsausgleich einfließen sollen.

Es muss sich bei der Vereinbarung grundsätzlich um eine notarielle Vereinbarung handeln. Ob diese in Ordnung ist, wird dann vom Familiengericht überprüft. Vor allem darf durch die Vereinbarung kein Ehepartner benachteiligt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vereinbarung auch noch bei der Verhandlung vor dem Familiengericht geschlossen werden.

Expertenantwort · 5Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie sich nicht scheiden lassen, dann wird auch kein Versorgungsausgleich durchgeführt.

Hinweis: Da Sie bei jeder Anfrage einen neuen Gesichtspunkt vorbringen, ist es sehr schwierig, Ihnen für Ihren Fall eine zutreffende Auskunft zu geben.

Expertenantwort · 6Deutsche Rentenversicherung

Die Aussagen von "Krämers" entsprechen nicht mehr der geltenden Rechtslage, da sie sich auf die bis zum 31.08.2009 geltenden gesetzlichen Vorschriften beziehen (= altes Versorgungsausgleichsrecht). Insbesondere ist die Aussage nicht mehr richtig, dass man sich nach einem notariellen Vertrag ein Jahr lang nicht scheiden lassen darf.

Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, können Sie auch nach dem neuen Versorgungsausgleichsrecht den Versorgungsausgleich unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise durch eine Vereinbarung ausschließen (vgl. §§ 6 bis 8 des Versorgungsausgleichsgesetzes - VersAusglG).

Es muss sich bei der Vereinbarung grundsätzlich um eine notarielle Vereinbarung handeln, die bis zum Scheidungstermin geschlossen werden kann. Ob diese in Ordnung ist, wird dann vom Familiengericht überprüft. Vor allem darf durch die Vereinbarung kein Ehepartner benachteiligt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vereinbarung auch noch bei der Verhandlung vor dem Familiengericht geschlossen werden. Dabei ist aber Voraussetzung, dass beide Scheidungsparteien einen Anwalt haben.

Was allerdings nicht geht, ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs allein auf Grund eines notariellen Vertrags. So können z. B. die Rentenanwartschaften nur geteilt werden, wenn die Scheidung vom Familiengericht ausgesprochen wird und die Teilung im Tenor des Urteils vermerkt ist.

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25 Antworten

Annaam 01.12.2011 | 21:05
Bem iVersorgungsausgleich werden alle WÄHREND der Ehe erworbenen Vermögenswerte und Rentenanwartschaften (unabhängig voneinander) geteilt. Was hat Ihnen Ihr Anwalt erklärt?
MoKaam 02.12.2011 | 08:40
Hallo, das Vermögen ist schon geteilt. Es geht jetzt nur noch um die Rente.Und wie weit das jeweilige Vermögen eine Rolle auf die höhe der Rentenzahlung spielt.
MoKaam 02.12.2011 | 08:54
Kann man auch gegen den Versorgungsausgleich klagen?Mein Anwalt sagt ja, aber ich kann das nicht richtig glauben, bzw. ich denke dass es da um sinnlose Anwaltskosten geht???
Lassieam 02.12.2011 | 08:57
Suchen sie sich doch einen Anwalt dem sie glauben!!!
MoKaam 02.12.2011 | 09:16
Meine Frau und ich leben schon länger getrennt und wollen jetzt den Versorgungsausgleich ohne Scheidung klären. Wie ist das, ohne Familienrichter möglich? Kann das auch durch jemand anderen berechnet und beglaubigt werden?
MoKaam 02.12.2011 | 09:35
Entschuldigung, ich habe mich falsch ausgedückt. Unter lang verstehe ich das Trennungsjahr...Wir leben seit April getrennt, und haben vereinbart, dass der Stichtag für den Versorgungsausgleich im April 2012 liegen soll. Ursprünglic sollte da auch die Scheidung sein.Nun dachten wir, vielleicht geht das ja auch alles ohne Scheidung, da keiner von uns vor hat wieder zu heiraten.Wie wird das dann rob gesagt berechnet? Meine Rente zum vereinbarten Zeitpunkt Minus die Rente meiner Frau geteilt durch 2???
.am 02.12.2011 | 10:04
Wenn keine Scheidung, dann auch KEIN Versorgungsausgleich!!! Wie Sie sich finanziell gegenseitig unterstützen oder einigen bzw. den Unterhalt etc. regeln liegt bei Ihnen bzw. steht im Unterhaltsrecht - und das hat dann aber nix mit der Rente zu tun!
Rentneram 02.12.2011 | 10:04
Ohne Scheidung kein Versorgungsausgleich bei der Rente.
Lotharam 02.12.2011 | 11:54
Das denke ich aber auch. Sie haben offensichtlich wohl eine "Blitzbirne" als Anwalt erwischt. Mein Beileid dazu.
MoKaam 02.12.2011 | 10:40
Wort wörtliche Ausage meines Anwalts: " juristisch gesehen liegt ein Grund für eine Scheidung nur dann vor, wenn man wieder heiraten will. Alles andere (Vermögen, Rente) läßt sich beim Notar regeln." Da Anwälte auch verdienen wollen, in dem sie irgend welche Verträge und Berechnungen durchführen, dachte ich mir könnte hier im Forum jemand seine Erfahrungswerte schildern
Lotharam 02.12.2011 | 10:07
Ich frage mich die ganze Zeit wozo Sie eigentlich einen Anwalt haben. DER muss ihnen das erklären ( denn dafür bekommt er schließlich ja auch Geld ) .
MoKaam 03.12.2011 | 12:43
@Lothar Mein Beileid an Sie zurück!!!
MoKaam 03.12.2011 | 15:27
@Hanni, welche Regelung meinen Sie?
Hanniam 03.12.2011 | 13:43
Die jetzige Regelung hat allerdings einen Vorteil für denjenigen (oder meist diejenige) mit weniger Rente: Den Anspruch auf Witwenrente! Und für beide den Anspruch auf Pflichtteil beim Erbe, sofern nicht vertraglich darauf verzichtet (s.o.).
Lotharam 03.12.2011 | 17:33
Ich glaube auch Sie sind eine richtige Blitzbirne. Kein Wunder das sich ihre Frau von ihnen getrennt hat, wenn Sie ihnen auch alles hinterhertragen und vorsagen musste. Können Sie nicht selbst googeln ? Ihre Frage und alles weitere zum Thema zum Versorgungsausgleich lässt sich doch in 5 Minuten ergoogeln.. Was können Sie eigentlich ?? So unbedarft wie Sie kann man doch nun wirkliich nicht sein.
MoKaam 03.12.2011 | 18:57
@Lothar was sind sie eintlich für einer? Früher Blockwart gewesen??Ober Besserwisser, oder was??So Typen wie sie sollten keine Ratschläge geben!!!!!!!!!!!!
MoKaam 03.12.2011 | 19:19
@ Lothar! ich habe 20 Jahre beruflich solche Menschen wie Sie therapiert. Die sich in der anonymität stark fühlen und ansonsten ganz ganz kleine Kirchenlichter sind!!!! Solche Menschen sind nicht ungefählich, dass kann ich ihnen sagen!!Ich werde mich aus diesem Forum zurückziehen, wo solche Menschen wie sie ihr unwesen treiben!!!
Krämersam 04.12.2011 | 09:43
" Es bestehen Aussichten, dass das Gericht den Verzicht auf den Versorgungsausgleich genehmigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - beide Eheleute möchten den Versorgungsausgleich nicht durchführen - die Ehe ist von kurzer Dauer - beide Eheleute sind während der gesamten Ehezeit erwerbstätig gewesen - das Einkommen der Eheleute ist ungefähr gleich hoch während der Ehezeit gewesen Wollen die Eheleute auf den Versorgungsausgleich bei der Scheidung verzichten, so gibt es dafür zwei Möglichkeiten: 1. durch notariellen Ehevertrag 2. durch Vereinbarung vor dem Familiengericht Soll der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, so müssen beide Ehegatten durch einen Anwalt vertreten sein. Das gilt auch für eine einvernehmliche Scheidung, bei der eigentlich nur ein Anwalt gebraucht wird. Die Eheleute können in einem notariellen Ehevertrag auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, wenn die Scheidung nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Verzichtserklärung eingereicht wird. Der Verzicht ist unwirksam, wenn nicht vor einem Notar vereinbart wurde. Nach Abschluss des notariellen Vertrages kann man sich ein Jahr lang nicht scheiden lassen. In Ausnahmefällen kann der Versorgungsausgleich auch ohne notariellen Verzicht ausgeschlossen werden. Es muss dann im Scheidungsverfahren die Genehmigung des Gerichts zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich beantragt werden. Das Gericht kann die Genehmigung zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich verweigern, wenn der Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu einer deutlichen Benachteiligung eines Ehepartners führt. Scheidungsvereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung, soweit sie eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich betreffen (§§ 1410, 1408 Abs. 2, 1587 o Abs. 2 S. 1 BGB). "
Harryam 04.12.2011 | 00:51
Sorry, aber wenn sich ein User über einen Scheidungsgrund äußert, dann ist das schon unterste schiene!!!Möchte mich hier nicht einmischen, aber so was geht einfach nicht.
MoKaam 04.12.2011 | 10:16
Vielen Dank für Ihre umfangreiche Erklärung!Dann war das was mein Anwalt sagte doch nicht ganz so Dumm und man kann den Versorgungsausgleich in einem notariellen Ehevertrag regeln. Die Scheidung gar nicht einreichen und weiterhin getrennt leben.
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