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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich - Anwaltkosten

von pesta20.12.2011 | 18:23
1207 Ansichten
3 Antworten

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Anwaltkosten!??! Die DRV übergibt dem Familiengericht für einen Beschluss (Versorgungsausgleich / Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert) eine fehlerhafte Auskunft zu den Entgeltpunkten. (über 300% Abweichung zum Nachteil des Ausgleichspflichtigen!!!) Um den gerichtlichen Beschluss vom Kopf auf die Füße zu bringen ist ein Rechtsanwalt beauftragt worden, da nur 3 Wochen Einspruchsfrist bestanden. Hinweis: Es bestand zuvor keine Anwaltpflicht. Ohne den Fehler wäre der Versorgungsausgleich fast +/- Null ausgeglichen worden und ohne zusätzliche Rechtsanwaltkosten. Frage: Welcher Fachbereich der DRV ist zuständig für die Klärung der Kostenübernahme? Ich möchte hier keine Diskussion über die Arbeit der DRV entfachen, ich bitte nur zum Sachstand um Hinweise aus dem Forum. Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.12.2011 | 07:04

Zuständig für die Kostengrundentscheidung ist die Stelle beim Rentenversicherungsträger, die die angefochtene Entscheidung erlassen hat. Welche Stelle dies in Ihrem Fall ist, sollte aus dem Ihnen vorliegenden Schreiben hervorgehen.

2 Antworten

Nixam 20.12.2011 | 19:05
Für die Erstattung dieser Kosten ist die Versicherungsabteilung zuständig, welche Ihnen auch die Auskünfte erteilt hat. In aller Regel steht oben links auf den Schreiben Ihre Rentenversicherungsnummer und direkt rechts daneben ein V....(mit 3 Ziffern= Ordnungsnummer des Sachbearbeiters). Schreiben Sie also an Deutsche Rentenversicherung.... Bereich Versicherung V..... Strasse PLZ Ort und senden Sie Ihre Kostenrechnung dorthin. Sollte der Sachbearbeiter das nicht alleine klären können, ob eine Erstattung möglich ist, wird er das mit seinen Vorgesetzten besprechen und Ihnen einen entsprechenden Bescheid erteilen. Viele Grüße Nix
pestaam 21.12.2011 | 07:44
Danke für die Info(s), nun sehe ich klarer. Angenehme Festtage!
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