Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBei einer Ehescheidung werden grundsätzlich alle Anwartschaften, die beide Partner während der Ehezeit erworben haben, hälftig geteilt. Wer höhere Anwartschaften erworben hat, ist demnach ausgleichspflichtig. Rentenansprüche, die vor oder nach der Ehe erworben wurden, werden in den Versorgungsausgleich nicht mit einbezogen.
Ein Verzicht auf den so genannten Zuschlag ist unter bestimmten Umständen möglich. Zu näheren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder an das Familiengericht.
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