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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich

von Stern28.03.2020 | 19:26
83 Ansichten
10 Antworten

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Guten Tag, wie erfolgt nach dem heutigem Recht die Berechnung des Versorgungsausgleiches, sprich wird hier bis zum 67. Lebensjahr als fiktive Berechnungsgrundlage ausgegangen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stern,

Informationen zum Versorgungsausgleich finden Sie in der Broschüre "Geschiedene: Ausgleich bei der Rente"

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/geschiedene_ausgleich_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=6

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9 Antworten

Novaam 28.03.2020 | 20:33
Nein. Grundlage sind die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften, die dann geteilt werden.
Ich denkeam 29.03.2020 | 13:09
Hallo. Wenn es eine Anwartschaft ist die zeitratierlich bewertet wird nimmt man den Zeitpunkt bis die maßgebliche Altersgrenze erreicht ist.
Dudenam 29.03.2020 | 17:19
Bitte beschreiben Sie „zeitratierlich“ oder haben Sie sich dieses Wort einfach nur ausgedacht?
Konradam 29.03.2020 | 17:33
Hallo. Wenn es eine Anwartschaft ist die zeitratierlich bewertet wird nimmt man den Zeitpunkt bis die maßgebliche Altersgrenze erreicht ist.
Bitte beschreiben Sie „zeitratierlich“ oder haben Sie sich dieses Wort einfach nur ausgedacht?
Sie müssen repunsieren, dann erklärt sich das!
Ich denkeam 29.03.2020 | 17:37
Hallo. Ich denke ist besser bei Google schauen. Da gibt es den Bedeut und auch den Zusammenhang im Versorgungsausgleich nach dem Versorgungsausgleichgesetz.
Novaam 29.03.2020 | 17:47
Wenn Sie jetzt den Unterschied zwischen §39 und §40 VersAusglG in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung erläutern, würde es tatsächlich so etwas wie eine hilfreiche Antwort ergeben.
Ich denkeam 29.03.2020 | 18:40
Hallo. Wenn es Dir denn wirklich hilft. Nach §39 werden die Anwartschaften der Rentenversicherung ausgeglichen. Man kann den Wert der Anwartschaften in einem bestimmten Zeitabschnitt bewerten. Hier sind es die Rentenpunkte die dann ausgeglichen werden müssen. Nach §40 werden manche Betriebsrenten und Pensionen ausgeglichen. Vor dem Versorgungsfall kann nicht genau zugeordnet werden wie hoch der Versorgungsbetrag ist der in die Ehezeit fällt. Das steht erst fest wenn der Versorgunsfall eingetreten ist und es die Betriebsrente oder das Ruhegehalt gibt. Darum wird bis zur gesetzlichen Altersgrenze hoch gerechnet wie hoch die Versorgung dann wäre. Den Ehezeitanteil in der Versorgung gibt es dann aus dem Verhältnis von Ehezeit zur Gesamtzeit der Versorgungsanwartschaft.
Ich denkeam 29.03.2020 | 18:47
Ich hab nichts besseres gefunden. Im zweiten Absatz genau die Mitte. https://www.koelnerspezial.de/FAQs/FAQsZumVersorgungsausgleich#a…
Siehe hieram 29.03.2020 | 19:42
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