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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich bei Beamten nach Scheidung

von Eiter08.03.2022 | 13:22
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5 Antworten

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Liebes Forum, ich habe eine sehr spezielle Frage zur Aufteilung der Beamtenversorungung bei Scheidung. Ich bin bereits im Ruhestand und beziehe eine Pension, lebe in Trennung. Das besondere bei meiner Beamtenpension ist, das vor der eigentlichen Beamtentätigkeit sogenannte "Anrechnungsjahre" zu den Dienstjahren hinzugerechnet werden (Jahre die notwendig sind um die erforderliche Qualifikation überhaupt zu erreichen, z. B. Studium, Tätigkeit in der freien Wirtschaft). Diese Jahre liegen bei mir alle vor der Eheschließung. Vor und einige Jahre während der Ehe war ich in der freien Wirtschaft. Beamter wurde ich während der Ehe, somit entstand auch erst damit überhaupt ein Anspruch auf eine Beamtenversorgung. Wie wird jetzt die Pension aufgeteilt, nur die tatsächlich während der Ehe ausgeübten Dienstjahre oder auch die "Anrechnungsjahre", die sich allesamt auf die Zeit vor der Ehe beziehen? Falls sich da jemand auskennt wäre ich für eine Hilfestellung sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Ihre Anfrage kann leider nicht von einem Experten der gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet werden. Evtl. hilft Ihnen Ihre pensionszahlende Stelle weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

VAGam 08.03.2022 | 13:58
Im Rahmen eines VAG werden alle "in der Ehezeit" erworbenen Ansprüche geteilt. Detaillierte Fragen kann Ihnen sicher Ihr Anwalt beantworten.
W°lfgangam 08.03.2022 | 20:29
Hallo Eiter, bei VA Beamten geht es nicht um Trennung vor/nach der Ehe an anrechenbaren Dienstzeiten, wie im Rentenrecht. Im Rahmen des max. erreichbaren Versorgungssatzes bis zu Ihrer Regelaltersgrenze werden anhand Ihrer aktuellen Besoldungsstufe 'zeitanteilig' (max. Dienstzeit bis Regelaltersgrenze ./. Ehezeitraum) die abzutretenden Anrechte/zur Hälfte ermittelt – zb. 45 Jahre max. (ruhegehaltsfähige) Dienstzeit ./. 15 Jahre Ehezeit. Damit fließt 1/3 der 'Pension' zur Halbteilung in den VA und wird mit den Anrechten der Gegenseite abzugleichen sein/was bekomme ich von dort. Hätte Ihnen auch jeder Advokat mitteilen können - so'n paar rudimentäre Kenntnisse zu den Teilungsanrechten aus den div. Versorgungssystemen in diesem Metier/Scheidungsanwalt sollte doch Grundwissen sein, nöö! ;-) Gruß w. PS: Bitte für meine Bemühungen 245 € auf mein Konto einzahlen, sonst wird dieser Beitrag nicht veröffentlicht *g
senf-dazuam 09.03.2022 | 08:41
Hallo W*lfgang! Bitte die IBAN oder alternativ Paypal-Daten angeben, dann steigt die Chance auf Bares deutlich ;) Im Ernst: trotz der manchmal burschikosen Schreibe ist es respektabel, wie oft (und manchmal auch wann) Sie Ihr geballtes Wissen an die Masse ausschütten. Danke dafür!
W°lfgangam 09.03.2022 | 20:54
Hallo senf-dazu, nur ein wenig Teilwissen der letzten Jahrzehnte aus Nachlesen der Urteile/Beschlüsse + Vorabberechnungen zum VA im Vorfeld aus dem Kreis der KollegInnen und anderer Nachfragenden mit div. Versorgungssystemen, in Kombination mit den variablen Möglichkeiten des VA seit 2009 ...muss ja nicht immer strickt Halbteilung in den Versorgungssystemen sein, hier Beamtenversorgung ./. Rentenversicherung, lässt sich auch über 'Verzichtserklärungen'/Parteienvereinbarungen regeln - der Anwalt sollte das erklären/vorbereiten können. Weiß doch hier auch jeder @Experte ...muss ja nur die eigenen Broschüren dazu nachlesen, ggf. hilfsweise einen Blick in die hauseigene rvRecht riskieren ;-) https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node… ...das ist nur der 'öffentliche' Teil. Gruß w.
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