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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich bei Erwerbsminderungsrente

von Thomas8129.04.2016 | 09:55
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6 Antworten

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Hallo zusammen, ich beziehe eine Rente mit voller Erwerbsminderung. Meine Frau ist in der Beamtenversorgung und hat höhere Anwartschaften in der Ehezeit erworben als ich. Erhöht sich dadurch meine Erwerbsminderungsrente unmittelbar nach der Scheidung? Oder wirkt sich der Rentenausgleich erst später, bei Bezug von Altersrente aus?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 29.04.2016 | 13:52

Die Rechtsgrundlagen zu unserer Aussage finden Sie in §§ 224 Abs. 1 FamFG, § 30 VersAusglG und §§ 76 Abs. 1 f., 101 Abs. 3 SGB VI.

Wenn das Familiengericht eine Begründung von Rentenanwartschaften in der Rentenversicherung vorgenommen hat, hat es § 16 VersAusglG angewendet.

Die Rechtsverbindlichkeit erhalten Sie durch einen Abänderungsbescheid der Rentenversicherung, den Ihr Rentenversicherungsträger nach Speicherung und Rechtskraft des Beschlusses des Familiengerichts erteilen wird. Ein Antrag ist dazu nicht erforderlich.

Experten-Antwortam 29.04.2016 | 10:23

Die Erwerbsminderungsrente erhöht sich grundsätzlich mit Ablauf des Monats der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich. Ggf. müssen Sie aber noch auf die Auszahlung durch den Rentenversicherungsträger bis zum Ablauf des Monats, bis zu dem die gleichzeitig gezahlte Versorgung an Ihre Ehefrau gemindert wird, warten.

Den bis dahin aufgelaufenen Nachzahlungsbetrag würden Sie DANN bei Ihrer früheren Ehefrau einfordern müssen.

4 Antworten

Thomas81am 29.04.2016 | 11:17
Danke für die Auskunft! Wie bekomme ich nun eine schriftliche rechtsverbindliche Antwort zu diesem Sachverhalt? Gibt es einen Gesetzestext oder eine sonstige Verordnung der Deutschen Rentenversicherung, wo man das nachlesen kann? Oder kann ich einen offiziellen Bescheid vorab bekommen, dass dies so ist? Denn die Auswirkungen auf meine finanzielle Zukunft sind ja sehr gravierend, ggf. könnte ich jetzt noch anders entscheiden, zum Beispiel in Einigkeit mit meiner Frau auf einen Rentenausgleich verzichten, sofern ich Nachteile hätte. Nach vollzogener Scheidung aber nicht mehr.
Laylaam 29.04.2016 | 11:36
Wird die Beamtenversorgung tatsächlich über die gesetzliche Rentenversicherung ausgeglichen? Wurde hier nicht auf Grund der Neuregelung 2009 eine Änderung vorgenommen?
SuchenUndFragenam 29.04.2016 | 11:38
Weiß das nicht der Anwalt?
Thomas81am 29.04.2016 | 16:45
Ok, vielen Dank!
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