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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich bei EU Rente

von Marion08.03.2017 | 16:25
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5 Antworten

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Eine Frage zum Versorgungsausgleich bei Scheidung: Ändert sich die Höhe einer gewährten EU-Rente, wenn bei einer Scheidung ein Versorgungsausgleich vorgenommen wird? Macht es einen Unterschied, ob die EU-Rente befristet oder unbefristet gewährt wurde? In diesem Fall: Partner A bezieht Rente wg. Erwerbsunfähigkeit, hat also jetzt ein geringeres Einkommen als Partner B, der jetzt Vollzeit arbeitet. Partner B hat aber zuvor während der Ehe kein oder nur geringes Einkommen gehabt, also weniger Rentenpunkte "erwirtschaftet" als Partner A. Inwiefern wirkt sich der Versorgungsausgleich auf die Rentenansprüche aus, bereits aktuell auf die bezogene EU-Rente oder erst auf die Altersrente? Oder kurz gesagt: Bekommt der EU-Rentner nach erfolgter Scheidung und Versorgungsausgleich an Partner B weniger ausgezahlt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marion,

ergibt sich aus dem VAG, dass Partner A Anwartschaften an Partner B abgeben muss, wird die an A gezahlte Rente im Regelfall ab dem Folgemonat nach Durchführung des VAG gemindert. Ausnahmen kann es z. B. geben, wenn B noch keine Rente bezieht und ohne den VAG einen Unterhaltsanspruch gegen A hätte (auf Antrag, Entscheidung durch Familiengericht).

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4 Antworten

BananenTVam 08.03.2017 | 17:26
Die Anwartschaften, die beide Eheleute in der Ehezeit erworben haben, fließen in einem Topf und werden - in der Regel - dann halbiert, sodass jeder am Ende des Tages gleich viele Anwartschaften hat. Wenn man natürlich mehr in den Topf gibt, als man erhält, bekommt man einen Malus bei der Rente. Wenn man beispielsweise während der Ehezeit sowieso eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat und deshalb auch keine Anwartschaften erworben hat; bekommt man folglich mehr aus dem Topf als man reingeworfen hat; im Ergebnis bekommt die Rente dann einen Bonus. Die Auswirkung - vereinfacht gesagt: Nach der Rechtskraft des Urteils wird die Rente ab dem Folgemonat (oder Folge-Folgemonat) entsprechend mit Bonus oder Malus angepasst (wobei es auch hier Ausnahmen gibt; aber dafür hat man ja auch gutbezahlte Anwälte im Scheidungsverfahren, die das ebenfalls erklären können/sollten)
taxmanam 09.03.2017 | 11:15
Es macht auch einen Unterschied, ob die Scheidung vor dem 01.09.2009 war, oder danach. Wenn Sie davor war, kann man evtl noch eine Änderung des VAG beantragen
Marionam 09.03.2017 | 17:37
Die Scheidung soll erst noch erfolgen...;-) Vielen Dank, meine Frage wurde beantwortet.
W*lfgangam 09.03.2017 | 23:17
Hallo taxman, auch für Scheidungen nach 'neuem' Recht/2009 gibt es weiterhin die Möglichkeit der Abänderung - auch wenn es sich im Detail etwas anders gestaltet. Gruß w. PS: wer setzt bloß solche 'komischen' Gerüchte in die Welt? /da hat mal wieder ein Kollege einer Freundin vom beschwipsten Schwager über den Gartenzaun was gehört ;-)
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