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Versorgungsausgleich bei Scheidung

von Jenny16.01.2010 | 23:04
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Nach nunmehr 35jähriger Ehe folgt nun die Scheidung. Meine Frage ist, wie kann ich nachvollziehen, ob die Berechnungen des Versorgungsausgleichs durch den Rententräger in Ordnung sind. Meine Rechtsanwältin ist auch nich in der Lage, die Berechnungen nachzuvollziehen. Wenn ich das jetzt so hinnehme und mit der Berechnung einverstanden bin, kann ich später nochmals einen Ausgleich durchführen lassen, sollte etwas nicht gestimmt haben? Oder sollte man eine Rentenberatung aufsuchen? freundliche Grüße

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von "-_-" kann ich nur zustimmen. Sofern Ihr Versicherungsverlauf VOLLSTÄNDIG und RICHTIG gespeichert ist, ist eine fehlerhafte Berechnung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.

Richtig ist auch, dass Sie prüfen müssen, ob tatsächlich ALLE Anwartschaften in den VAG einbezogen wurden.

Wenn bei der Durchführung des VAG ein Fehler aufgrund fehlender oder falsch berechneter Anwartschaften passiert, ist abweichend zum früheren Recht keine Abänderung dieses Urteils mehr möglich.

Noch ein abschließender Rat: Lassen Sie das Urteil nicht nur auf Richtigkeit der Auskünfte der Versorgungsträger prüfen. Wie die ersten Urteile nach neuem Recht zeigen, wenden die Familiengerichte die neuen Regelungen zum Ausschluss des VAG bei Geringfügigkeit höchst unterschiedlich an. Diesen Teil des Urteils sollten Sie genau durch Ihren Anwalt prüfen lassen. Die beteiligten Versorgungsträger werden es jedenfalls aus mangeldem Interesse nicht tun ...

4 Antworten

-_-am 16.01.2010 | 23:16
Wenn sie den Versicherungsverlauf gründlich geprüft und für vollständig und richtig befunden haben, sollte die dem Familiengericht von der Deutschen Rentenversicherung erteilte Anwartschaftsauskunft auch stimmen. Ihre Berechnung ist ja nicht die einzige und die Berechnungsprogramme sind so sicher, dass dabei Fehler praktisch nicht vorkommen können. Sie können den Feststellungsbescheid immer auch von einem Rentenberater oder Rechtsanwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) prüfen lassen. Machen Sie sich aber auf eine nicht unerhebliche Rechnung für diese Dienstleistung gefasst. Die Berechnung Ihrer Ehefrau müsste ja ebenfalls geprüft werden, was vermutlich sogar doppelte Gebühren verursachen würde. In meinen knapp 35 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung habe ich nicht erlebt, dass ein Rentenberater die Berechnung der Anwartschaftsauskunft der Deutschen Rentenversicherung hätte als solche erfolgreich angreifen können. Allenfalls über strittige rentenrechtliche Zeiten war da gelegentlich etwas zu erreichen. Daher mein Rat: Versicherungsverlauf gründlich prüfen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Das sollte reichen. Zur Zulässigkeit einer späteren Abänderung der Versorgungsausgleichs gelten die allgemein dazu einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Ihr Anwalt kennen sollte (z. B. http://bundesrecht.juris.de/famfg/__226.html http://bundesrecht.juris.de/famfg/__225.html).
Amadéam 17.01.2010 | 12:59
Sie bekommen über das Familiengericht: -1 Doppel des Bogens, in dem Ihr Nochehemann sämtliche erworbenen Versorgungsanwartschaften auflisten muss (Rentenanwartschaften, Betriebsrentenanwartschaften, Riesterrente, private Rentenversicherungen, berufsständische Versorgung, Beamtenanwartschaften etc). Diesen Bogen, den Sie ja für Ihre selbst erworbenen Anwartschaften ebenfalls in mehrfacher Ausfertigung ausfüllen mussten, sollten Sie unbedingt auf Vollständigkeit prüfen, dass z.B. keine Betriebsrente "unterschlagen" wird. -Von jeder Stelle, wo Ihr Ehemann Versorgungsanwartschaften erzielt hat, bekommen Sie dann eine Art Versicherungsverlauf mit Berechnung der Anwartschaft, die in der Ehezeit erzielt worden ist. Auch diese(n) sollten Sie auf Vollständigkeit überprüfen. Während einer so langen Ehezeit müsste man ja wissen, wo der Ehemann überall gearbeitet hat und welche Anwartschaften er erzielt hat. Sind die Versicherungsverläufe komplett, sollten die Berechnungen auch richtig sein. Ihr Anwalt war mit Ihnen bzw. Ihrem Ehemann nicht verheiratet. Er kennt daher die Biographie Ihres Ehemannes vermutlich nicht, Sie aber ja. Deshalb können nur Sie alleine diese Prüfung vornehmen und den jeweiligen Versorgungsträger bei etwaigen Unstimmigkeiten oder auftretenden Fragen (telefonisch/ schriftlich) kontaktieren. Fehlt zum Beispiel das Jahr 1995 in den Berechnungen, obwohl Sie genau wissen, dass Ihr Ehemann bei Fa. Maier-Lehmann-Schulze gearbeitet hat und dort z.B. auch Betriebsrentenansprüche erworben hat, haken Sie bei der betreffenden Stelle einfach nach und weisen darauf hin, dass bei der Berechnung das Jahr 1995 fehlt. f f (fiel fergnügen)
Ottoam 17.01.2010 | 22:52
Der Anwalt oder Rentenberater prüft im Versorgungsausgleich nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sondern auch die übrigen Versorgungen wie Betriebsrenten oder Beamtenversorgung. Dort werden von den Versorgungsträgern viele Fehler gemacht. Im neuen Recht sollten aber auch die Ehezeitauskünfte der DRV nochmal intensiv geprüft werden. Einerseits wegen fehlender Zeiten des anderen Ehegatten aber auch wegen der Angaben zum korrespondierenden Kapitalwert.
Amadéam 18.01.2010 | 08:21
Wenn es nicht gerade Fachanwälte für Sozialrecht sind, werden diese in der Regel mit der Prüfung überfordert sein, diese auch folgerichtig ablehnen und an Experten verweisen.
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