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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich bei Scheidung

von Laie11.05.2023 | 13:43
356 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Beide Partner sind bereits Rentner über DRV. Der Mann seit 6 Jahre, die Frau seit 01.01.2023. Die Frau bekommt auch Betriebsrente, hat auch private Rentenversicherung, private Lebensversicherung. Die Ehe existiert seit 1996 ununterbrochen. Damals wurde auch Güttertrennung durch Notar beglaubigt. Es bestehen keine Kinder in der Ehe. Besteht überhaupt Möglichkeit für Versorgungs Ausgleich bei der bevorstehenden Scheidung?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Laie,

die vereinbarte Gütertrennung hat keine Auswirkung darauf, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird oder nicht. Nur wenn der Versorgungsausgleich per Parteienvereinbarung ausgeschlossen wurde, wird er nicht durchgeführt.

Darüber, ob ggf. andere Ausschlussgründe für die Durchführung des Versorgungsausgleichs vorliegen, entscheidet das Familiengericht.

Ansonsten wird grundsätzlich für alle Alterversorgungsanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, ein Versorgungsausgleich durchgeführt.

Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich obliegt allein dem Familiengericht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Laie,

nach der Ehescheidung besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente mehr, da der/die Hinterbliebene dann rechtlich nicht mehr Witwe oder Witwer ist. Es mangelt dann also bereits an der persönlichen Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.

In diesem Forum können nur rentenrechtliche Fragen behandelt werden. Ihre privatrechtlichen Fragen zur Vermögensaufteilung bei Ehescheidung können daher hier nicht beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Ich sehe es soam 11.05.2023 | 14:02
Bei Beiden wird geschaut wieviel der eigenen Altersversorgung in der Ehezeit aufgebaut wurde. Und dann bei Beiden dieser Teil dann hälftig geteilt. Warum sollte das nicht bei Euch gehen.
Laieam 11.05.2023 | 17:32
Sehr geehrtes Expertenteam, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. In der Urkunde für Gütertrennung ist explizit vereinbart Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Diese Frage ist also geklärt. Bekommt die Frau(8 Jahre jünger) bei Tod des Ehemanns trotz o. g. Ausschluss die 60 % von seine Rente wenn die beide geschieden sind? Mit freundlichen Grüßen
Mondkindam 11.05.2023 | 17:47
Wenn Sie rechtskräftig geschieden sind, haben Sie keinen Anspruch auf Witwenrente.
Laieam 11.05.2023 | 17:42
Ich hoffe Sie können mir bestätigen, dass unabhängig von der Gütertrennung mit Ausschluss eines Versorgungsusgleich, wird DIE AUFTEILUNG DES GEMEINSAMEN EHELICHEN GEBRAUCHSVERMÖGENS(d. h. Während der Ehe beschafene Hausrat, Auto er cetera) dennoch durchgeführt? Mit freundlichen Grüßen
Traugottam 11.05.2023 | 17:50
Nein. Geschieden ist geschieden. Was die Aufteilung von Hausrat etc. betrifft, ist die Rentenversicherung der falsche Ansprechpartner.
senf-dazuam 11.05.2023 | 18:36
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens haben die beiden Rentner doch bestimmt eine anwaltliche Vertretung, die zu den ganzen Details beraten kann. Zwar ist Rente nicht deren eigentliches Thema, aber soviel sollten sie auch dazu wissen, dass Witwenrente nur geht, wenn ein Ehepartner in der Ehe verstorben ist. Nach einer Scheidung ist eine Hinterbliebenenrente nicht mehr. Aber dazu dient ja auch der Versorgungsausgleich, dass Vor-/Nachteile der Altersvorsorge, die während der Ehe entstanden sind, ausgeglichen werden.
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