Hallo Andre,
Der Versorgungsausgleich wird ab Rentenbeginn berücksichtigt. Die
Rente wird um den Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich erhöht
oder um den Abschlag aus dem Versorgungsausgleich gemindert.
Der Abschlag, der bei Ihnen scheinbar bereits zum Tragen kommt, kommt also Ihrer geschiedenen Ehegattin zu Gute, sobald diese ihre Rente in Anspruch nimmt. Andersrum würde es sich genauso verhalten.