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versorgungsausgleich

von anna handeck14.02.2011 | 07:26
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

wenn der ehemann eine rente von 1400,00€ bekommt und die getrennt lebende ehefrau 600,00€. bei der scheidung soll ich einen versorgungsausgleich bekommen von 339,00€. aber dieses soll noch geteilt werden so das die ehefrau nur 169,00€ bekommt. aber die krankenversicherung beträgt schon 149,00€. dann bleibt ihr doch wieder nur der gang zur grundsicherung und das nach 19 ehejahren. das kann es doch niciht sein.

3 Antworten

Schadeam 14.02.2011 | 07:54
Und was ist nun Ihre Frage an den Experten der Rentenversicherung?
???am 14.02.2011 | 10:21
Für den Versorgungsausgleich sind nur die während der Ehe erwirtschafteten Ansprüche maßgeblich. Während der 19 Ehejahren hat der Ehemann eben nur 339,- € mehr als die Ehefrau erwirtschaftet. Das hängt sicher auch mit dem Rentenbezug zusammen. Offensichtlich stammt der recht hohe Rentenanspruch des Mannes überwiegend aus der Zeit vor der Ehe. Und die sind nun mal beim Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen.
-_-am 15.02.2011 | 15:58
:P Auszugleichen ist nur der ehezeitbezogene hälftige Wertunterschied der erworbenen Anwartschaften. Die Ehezeit im Sinne des Gesetzes beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG, bestimmt, dass tatsächliche und rechtliche Änderungen nach dem Ende der Ehezeit mit Wirkung für die Ehezeit zu berücksichtigen sind. Nicht zu berücksichtigen sind jedoch die außerhalb der Ehezeit erworbenen Anwartschaften.
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