Hallo Gabriele 643,
im Rahmen des Versorgungsausgleiches anlässlich einer Scheidung werden die Anwartschaften zur Altersvorsorge aus den einzelnen Versorgungssystemen gegenüber gestellt. Die Hälfte der Differenz wird dem anderen Ehepartner, der im jeweiligen System geringere Anwartschaften erworben hat, übertragen.
Eine Quotelung, wie von Ihnen vorgeschlagen, kann also nicht erfolgen.
Sollte Ihr Mann früher Rente beziehen als Sie, werden die Auswirkungen des Versorgungsausgleiches sofort berücksichtigt, sobald das Urteil des Familiengerichtes rechtskräftig ist.
Sofern einer der beiden Ehepartner verstirbt, muss vom Rentenversicherungsträger individuell geprüft werden, ob sich Konsequenzen auf die Rentenzahlung des überlebenden Partners ergeben.