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Versorgungsausgleich - Eilt

von Günther12.03.2007 | 17:09
1937 Ansichten
4 Antworten

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Im Rahmen des Versorgungsausgleichs muß ich meiner Frau eine Versorgungsanswartschaft von Euro 449,37 verschaffen. Macht es Sinn, dies im Rahmen einer Einigung durch Abschluß einer Renten(?)versicherung zu tun. Wie kann ich ermitteln, was mich dies Kosten würde? vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen einer Scheidung per Gesetz (BGB) durchgeführt.

Die Ausführungen von „Bernhardt“ sind zwar interessant aber eben nur von privater Natur.

Die 100.916,86 EUR sind auch nur der Stand von HEUTE , d.h. Sie müssten diese Summe innerhalb der nächsten 6 Monate nach Antragstellung bezahlen. Wenn Sie es auf Rentenbasis machen wollten, wird im Jahre X eine höhere Zahlung erforderlich sein.

3 Antworten

Bernhardam 12.03.2007 | 17:56
Was hier Sinn macht, hängt vom derzeitigen Alter Ihrer Frau ab. Ist Ihre Frau noch jünger, dann kann eine private Rentenversicherung eine günstige Lösung sein. Wenn Ihre Frau schon älter ist, kommen Sie nicht unter 100.000 € davon.
Güntheram 12.03.2007 | 20:25
Sie ist 41 Jahre alt.
Bernhardam 12.03.2007 | 21:59
Also wird sie eine gesetzliche Rente erst in 26 Jahren bekommen, wenn sie 67 Jahre alt ist. Das ist gut. Bis dahin kann man mit Zinsen noch einiges gutmachen. Eine Anwartschaft von 449,37 € monatlich entspricht bei der gesetzlichen Rentenversicherung (West) derzeit 17,1975 Entgeltpunkten, und diese kosten 29488 € x 19,9 % x 17,1975 = 100.916,86 € Eine private aufgeschobene Leibrentenversicherung, die einer Frau Jahrgang 1966 eine dynamische Rente von 449,37 € monatlich ab Vollendung des 67. Lebensjahres bezahlt, kostet einen jährlichen Beitrag zwischen 2130 € und 2630 €, die prognostizierten Ablaufleistungen liegen zwischen 92.000 € und 108.000 €. Der Ablaufwert von 2170 € jährlich 26 Jahre lang ist bei 4 % Zins 100.000 €. Dem entspricht ein heutiger Barwert von 36.100 €. Daraus ergibt sich eine eindeutige Empfehlung: Bei einer privaten Rentenversicherung bekommen sie für 36.100 € das, was bei der gesetzlichen Rentenversicherung 100.917 € kostet. Dabei wird unterstellt, dass es keine Rentenerhöhungen mehr gibt. Die private Leibrente ist sogar noch mehr wert, weil dabei mit einer Dynamik von (je nach Angebot) 0,75 % bis 1,5 % gerechnet wird, wogegen die gesetzliche Rente mit einer Dynamik von eher 0 % daherkommt. In der Praxis muss man natürlich noch minimale Erhöhungen bei der gesetzlichen Rente einkalkulieren (vielleicht 5 % in 26 Jahren), und eine kleine Erwerbsminderungsrente berücksichtigen, Witwenrenten spielen hier wohl keine Rolle. Der Rest ist Verhandlungssache: Auch Ihre Noch-Frau bzw. deren Anwalt werden wohl vernünftig genug sein, um sofort einzusehen, dass von einem Betrag von ca. 40.000 € an eine private Rentenversicherung (oder bar auf die Kralle) in diesem Fall weit mehr zu erwarten ist, als von 100.000 € für eine gesetzliche Rentenanwartschaft, und frau muss einen Ex-Mann, der ggf. für Unterhalt geradezustehen hat, ja nicht mutwillig ruinieren. Oder Sie stottern die Verpflichtung wirklich mit Beiträgen um die 2300 € jährlich an eine Versicherung ab.
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