Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen einer Scheidung per Gesetz (BGB) durchgeführt.
Die Ausführungen von „Bernhardt“ sind zwar interessant aber eben nur von privater Natur.
Die 100.916,86 EUR sind auch nur der Stand von HEUTE , d.h. Sie müssten diese Summe innerhalb der nächsten 6 Monate nach Antragstellung bezahlen. Wenn Sie es auf Rentenbasis machen wollten, wird im Jahre X eine höhere Zahlung erforderlich sein.