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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich eu-rente

von Sylvia Tuschmann01.07.2013 | 13:49
3249 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich hab da mal eine Frage! Mein Mann und ich haben uns nach 26 Ehejahren getrennt. Ich beziehe eine EU Rente und bekommen von meinem Mann Trennungsunterhalt. Wenn wir uns scheiden lassen werde ich ja Geld aus dem Versorgungsausgleich bekommen. Jetzt meine Fragen. Bekomme ich die zusätzliche Rente ab der Scheidung zusätzlich zu meiner EU Rente oder erst wenn ich das reguläre Rentenalter erreicht habe? Oder vielleicht sogar erst wenn mein Ex das Rentenalter erreicht hat? Bekomme ich das Geld zusätzlich zum Unterhalt oder verringert der sich durch diese Zahlung? Vielen Dank schon mal für die hoffentlich zahlreichen Antworten. LG Sylvia

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.07.2013 | 15:50

Ist nach Beginn einer Rente ein Versorgungsausgleich durchgeführt, wird die Rente der leistungsberechtigten Person von dem Kalendermonat an um Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten verändert, zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt ist.

Der Versorgungsausgleich ist durchgeführt, wenn die entsprechende familiengerichtliche Entscheidung rechtskräftig geworden ist.

12 Antworten

Sylvia Tuschmannam 01.07.2013 | 19:52
Was ja kenau? Bekomme ich das Geld nun bei Scheidung oder wenn er o. Ich das reguläre Rentenalter erreicht haben. Und was ist mit dem Unterhalt? Verringert er sich wenn ich das Geld zusätzlich bekomme? Die Antwort war jetzt nicht wirklich hilfreich!
...am 01.07.2013 | 19:56
Hallo Frau Tuschmann, einfach noch etwas abwarten: Sie bekommen hier sicher noch eine brauchbare Antwort - spätestens wenn morgen früh wieder die Experten online sind. Was es Leuten wie ?? gibt, hier solche sinnfreien Antworten zu hinterlassen, würde mich auch mal interessiern...
-/-am 01.07.2013 | 22:04
Die Frage zum Unterhalt kann und darf kein Rentenversicherungsträger beantworten. Wenden Sie sich an den Ihre Scheidung betreuenden Anwalt, der Ihnen auch die Frage nach den Auswirkungen des Versorgungsausglechs beantworten können sollte.
Suseam 01.07.2013 | 23:08
Na mein Kleiner,mit dir spielt wohl keiner und immer an dir selbst rumspielen überfordert wohl deine Physis. Geh doch einmal beim Metzger vorbei und hol dir 400 g Hirn,das fehlt dir nämlich!
Meieram 02.07.2013 | 10:23
Hallo Fragende, im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (Ehezeitanteile) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen. Es wird Aufgabe des Familiengerichts sein, hierüber zu entscheiden. Dazu wird zunächst festgestellt werden müssen, welche Ehepartner welche Versorgungsleistungen von welchen Versorgungsträgern zu erwarten hat. Wenn ihr Mann also z. B. mit 64 Jahren eine Altersrente vom seinem Arbeitgeber zu erwarten hat, dann werden Sie ebenfalls mit 64 Jahren (nach Ihrem Alter) eine Altersrente bekommen, natürlich nur nach dem Ehezeitanteil bemessen.
??am 02.07.2013 | 09:57
Ja kenau
Na mein Kleiner,mit dir spielt wohl keiner und immer an dir selbst rumspielen überfordert wohl deine Physis. Geh doch einmal beim Metzger vorbei und hol dir 400 g Hirn,das fehlt dir nämlich!
Haste in feuchten Schlüpper.
Feliam 02.07.2013 | 11:37
Der Versorgungsausgleich wirkt sich aus, sobald er rechtskräftig geworden ist, d.h. wenn keiner der Eheleute gegen das Urteil in die Berufung geht. Da Sie schon in Rente sind, wird ab dem Folgemonat Ihre Rente um den Zuschlag aus dem VA erhöht werden, unabhängig davon, ob Ihr Ex-Mann dann schon in Rente ist oder noch nicht oder jemals gehen wird. Wie hoch der Unterhalt ist, bestimmt sich nach den Regelungen des Unterhaltsrechts, zu denen Ihnen Ihr Anwalt etwas sagen kann, bzw. nach den von Ihnen und Ihrem Ex-Mann getroffenen Regelungen.
...am 02.07.2013 | 19:38
Hallo Frau Tuschmann, einfach noch etwas abwarten: Sie bekommen hier sicher noch eine brauchbare Antwort - spätestens wenn morgen früh wieder die Experten online sind. Was es Leuten wie ?? gibt, hier solche sinnfreien Antworten zu hinterlassen, würde mich auch mal interessiern...
Mit was haben Sie jetzt weitergeholfen??
... vielleicht hat Frau Tuschmann nach ihrem überflüssigem Kommentar dem Forum doch nicht den Rücken gekehrt und noch die Informationen der anderen Schreiber und des Experten gelesen. Ob Sie es glauben oder nicht: Es soll Leute geben, die aus den Beiträgen in Foren wie diesem H I L F E erwarten und diese oft auch dringend benötigen.
Sylvia Tuschmannam 02.07.2013 | 20:43
Vielen Dank an alle die mir eine Vernünftige Auskunft gegeben haben. Ich stimme gerne ... zu, denn wenn ich mir keine Hilfe von dem Forum versprochen hätte wäre ich nie auf die Idee gekommen meine Fragen hier zu stellen. Leider gibt es immer wieder Leute die meinen solche Ernst gemeinten Fragen ins Lächerliche ziehen zu müssen bzw. durch unqualifizierte Bemerkungen herunter zu spielen. Gott sei Dank gibt es aber mehr User und Experten die die Fragen ernsthaft beantworten. LG Sylvia
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