Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungsausgleich - externe Teilung - gewählter Zielversorgungsträger DRV Bund - angeblich nicht möglich

von Hannelore28.01.2019 | 10:32
310 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich beziehe eine EM-Rente und stehe kurz vor der Scheidung. Mein Ex-Mann ist Beamter und seine Behörde sieht externe Teilung seiner Versorgungsansprüche vor. Ich habe als Zielversorgungsträger logischerweise die DRV Bund gewählt, da ich dort bereits ein Rentenkonto besitze und auch Leistungen von dort beziehe. Die DRV Bund hat meinem Anwalt jetzt mitgeteilt, dass sie nicht als Zielversorgungsträger für den externen Ausgleich gewählt werden kann, da es sich bei der auszugleichenden Anwartschaft um eine beamtenrechtliche Versorgung handelt. Das kann ich so nicht nachvollziehen, da in sämtlichen Ausführungen der Behörde meines Ex-Mannes zum Versorgungsausgleich darauf hingewiesen wird, dass für den externen Ausgleich ein Konto bei einer gesetzlichen Rentenversicherung eingerichtet wird, sofern nicht bereits eins vorhanden ist. Warum wird dies von der DRV Bund jetzt abgelehnt? Hannelore

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Hannelore,

setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Sachbearbeitung der DRV Bund in Verbindung und geben Sie nochmals an, dass es sich um eine externe Teilung handelt und verweisen Sie auf den § 15 VersAusglG (Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung). Aus unserer Sicht und dem dargestellten Sachverhalt gibt es keine Hinderungsgründe.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

leider geben die vorstehenden Antworten (insbesondere die von W*lfgang) die Rechtslage nicht korrekt wieder. Daher möchte ich noch einmal ausführlich den von Ihnen dargestellten Sachverhalt beurteilen. Zum Nachlesen für alle zitiere ich die maßgeblichen Vorschriften.

Richtig ist, dass Sie kein Wahlrecht im Sinne von § 15 VersAusglG beim Ausgleich einer Beamtenversorgung, die keine interne Teilung kennt, besitzen. Die Beamtenversorgung ist vielmehr zwingend auf Basis von § 16 VersAusglG auszugleichen. Danach ist ein nicht intern teilungsfähiges Anrecht aus einem öff.-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis (z.B. regelmäßig bei Länder- und Kommunalbeamten) stets durch Begründung beim Träger der Rentenversicherung auszugleichen (§ 16 Abs. 1 VersAusglG). Die Zielversorgung liegt immer bei dem Träger, bei dem Ihr Versicherungskonto geführt wird (§ 127 Abs. 1 SGB VI).

Bei Durchführung des Versorgungsausgleichs wird die auszugleichende Beamtenversorgung also im Wege der Begründung (bis Ende August 2009 nannte man das auch "Quasi-Splitting") Ihrem Rentenkonto zugeschlagen.

Aus der Begründung von Rentenanwartschaften erhalten Sie einen Zuschlag zu Ihrer Rente (§ 76 SGB VI). Dieser Zuschlag wird mit dem Folgemonat der Rechtskraft der Entscheidung zu Ihrer Rente gezahlt (§ 224 Abs. 1 FamFG, § 101 Abs. 3 SGB VI). Ggf. muss aber die Minderung der Versorgung bei der ausgleichsverpflichteten Person abgewartet werden (§ 30 VersAusglG).

Es spielt somit beim Ausgleich einer Beamtenversorgung keine Rolle, ob Sie

- schon eine Rente oder

- welche Rente Sie beziehen.

Ich vermute, dass im Rahmen Ihre Anfrage beim Rentenversicherungsträger "etwas in den falschen Hals geraten ist" oder eine klarstellende Formulierung schlicht und einfach vergessen wurde.

Deswegen hätte ein Anruf bei der DRV Bund sicherlich etwas gebracht.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Dann dürfte ein freundlicher Hinweis an das Gericht zur eindeutigen Rechtslage wohl genügen ...

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

DRVam 28.01.2019 | 13:29
Ein kurzer Rückruf bei der Stelle die Ihnen das ablehnende Schreiben geschickt hat und schon sind Sie schlauer und hier im Forum braucht nicht spekuliert zu werden. Wenn Sie die Antwort dann nicht zufrieden stellt, können Sie sich ja erneut hier melden.
W*lfgangam 29.01.2019 | 21:20
Hallo Hannelore, der genaue Inhalt der Ablehnung der DRV als Zielversorgungssystem wird eher darin begründet sein, dass bei Ihnen bereits eine Rente (wg. EM) läuft, und somit die Erhöhung dieser Rente aus 'rentenversicherungsfremden' Ausgleichsrechten/hier: Beamtenversorgung, nicht möglich ist ...da bringt eine 'Übertragung' aus dem Versorgungsausgleich eben nichts bei der laufenden Rente – die Werte können nicht eingebaut werden/Zielversorgung ausgeschlossen. Spitzfindig, aber ein kleiner Unterschied zur anwaltlichen Aussage - so sie denn so erfolgt ist/hmm, was weiß der denn von den möglichen Ausgleichsrechten mit allen beteiligten Versorgungsträgern überhaupt? *hüstel ...natürlich nimmt die DRV auch Ausgleiche aus beamtenrechtlichen Versorgungen und als Zielversorgungsträger gewählt an - solange das für Ihre künftigen Rentenansprüche möglich ist/noch keine Rente läuft. Müssen Sie ihrem Anwalt nun aber nicht unter die Nase reiben – muss ein jüngerer sein, der sich mit Versorgungsausgleich und möglichen Ausgleichen in verschiedenen Versorgungssystemen noch nicht so ganz auskennt ;-) Gruß w.
Hanneloream 30.01.2019 | 06:19
Vielen Dank für die Antworten. Mein Anwalt hat der DRV eine Mitteilung mit dem Verweis auf den §§ geschickt. Gruß Hannelore
Hanneloream 30.01.2019 | 09:32
@ Experten nochmal vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Was bei der Anfrage schief gelaufen ist, kann ich so nicht sagen. Das zuständige Gericht hat von mir die Annahmeerklärung des von mir gewählten Zielversorgers angefordert und von daher hat mein Anwalt die DRV angeschrieben und um Zusendung dieser Erklärung gebeten. Gruß Hannelore
Kaiseram 30.01.2019 | 16:18
Zitat von W*lfgang anzeigen
da es sich bei der auszugleichenden Anwartschaft um eine beamtenrechtliche Versorgung handelt.
Hallo Hannelore, der genaue Inhalt der Ablehnung der DRV als Zielversorgungssystem wird eher darin begründet sein, dass bei Ihnen bereits eine Rente (wg. EM) läuft, und somit die Erhöhung dieser Rente aus 'rentenversicherungsfremden' Ausgleichsrechten/hier: Beamtenversorgung, nicht möglich ist ...da bringt eine 'Übertragung' aus dem Versorgungsausgleich eben nichts bei der laufenden Rente – die Werte können nicht eingebaut werden/Zielversorgung ausgeschlossen. Spitzfindig, aber ein kleiner Unterschied zur anwaltlichen Aussage - so sie denn so erfolgt ist/hmm, was weiß der denn von den möglichen Ausgleichsrechten mit allen beteiligten Versorgungsträgern überhaupt? *hüstel ...natürlich nimmt die DRV auch Ausgleiche aus beamtenrechtlichen Versorgungen und als Zielversorgungsträger gewählt an - solange das für Ihre künftigen Rentenansprüche möglich ist/noch keine Rente läuft. Müssen Sie ihrem Anwalt nun aber nicht unter die Nase reiben – muss ein jüngerer sein, der sich mit Versorgungsausgleich und möglichen Ausgleichen in verschiedenen Versorgungssystemen noch nicht so ganz auskennt ;-) Gruß w.
Oh selbstherrlicher W*lfgang. Da hat der Experte Deine Falschauskunft aber schnell korrigiert. Das kommt davon, wenn man zu allem seinen Senf beitragen muss.
W*lfgangam 30.01.2019 | 23:00
Hallo Experte, vielen Dank für die umfassende Richtigstellung! Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026