Hallo Wolga,
könnte es sein, dass Sie die Begriffe "Versorgungsausgleich" und "Unterhalt" verwechselt haben?
Der "Versorgungsausgleich" ist die Übertragung Ihrer Renten- und Pensionsanwartschaften auf Ihre Frau. Diese Übertragung ist abgeschlossen - da zahlen Sie im Moment nichts mehr.
Ob Sie Ihrer Ex-Frau weiterhin Unterhalt zahlen müssen, können wir in diesem Forum hingegen leider nicht beurteilen.