Zu Fragen bezüglich eines Versorgungsausgleiches nach ausländischen Scheidungsrecht finden Sie unter: „http://www.lebenslage-scheidung.de/versorgungsausgleich-bei-internationaler-scheidung.html“ weiterführende Informationen. Die Rentenansprüche (aus der deutschen Rentenversicherung) Ihrer Ex-Frau errechnen sich, bei einer ausschließlichen Erziehung der beiden Kinder in Deutschland, aus diesen Kindererziehungszeiten. In Abhängigkeit vom Geburtsdatum bekommt man bei Geburten vor 1992 30 Monate zugeordnet und bei Geburten ab 1992 werden 36 Monate vergeben. Um eine Altersrente erhalten zu können, benötigt man mindestens 60 Monate mit Beitragszeiten. Somit könnte über die Erziehung von zwei Kindern dieser Anspruch bestehen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.