Hallo kadana,
Versorgungsanrechte, die Ehepartner während ihrer Ehe erworben haben, werden beim Versorgungsausgleich als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet. Sie gehören somit beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen.
Lassen Sie sich scheiden, werden die gesetzlichen und privaten Anrechte auf Altersversorgung aus Ihren gemeinsamen Ehejahren gleichmäßig zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner aufgeteilt. Nach dem Ausgleich haben Sie dann beide gleich hohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit.
Grundsätzlich werden sämtliche Versorgungsanrechte, die die Ehepartner in der Ehezeit erworben haben, aufgeteilt. Dabei erhält jeder Ehepartner die Hälfte aus den Anrechten des anderen Ehepartners.
Das bedeutet, dass auch Ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung/Zusatzversorgung öff. Dienst hälftig aufgeteilt wurden.