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Versorgungsausgleich: Termin für Neuberechnung

von Thiel18.01.2007 | 12:09
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Ehe wurde 1996 geschieden, Versorgungsausgleich wurde durchgeführt, ich bin zum Ausgleich verpflichtet. Die damals zugrunde gelegten Annahmen bzgl. meiner Rentehöhe (BfA und Betriebsrente) haben sich seither aber deutlich verschlechtert. Fragen: Wann und wo soll ich am besten eine Neuberechnung beantragen, wenn ich 2010 mit 65 in Rente gehen möchte? Was passiert, wenn meine Ex-Frau vor mir in Rente geht?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist auf Antrag beim Familiengericht möglich, wenn u.a. ein wesentlicher Wertuntschied vorliegt und sich dieser zu Gunsten eines Ehegatten auswirkt. Der Antrag kann frühestens gestellt werden, wenn einer der geschiedenen Ehegatten das 55. Lebensjahr vollendet hat, bzw. einer der geschiedenen Ehegatten Leistungen unter Berücksichtigung des Versorgungsausgleiches erhält. Wann sich eine evtl. Abänderung auswirkt ist dann von verschiedenen Faktoren abhängig.

3 Antworten

Dorleam 18.01.2007 | 19:05
Hallo, ich sitze hier mit meiner mutter und wir wollen erfahren wie es zu ihrer so geringen rente von 706 € kommen konnte, wo sie doch über 40 Jahre eingezahlt und 3 Kinder grossgezogen hat.Von dieser schmalen rente muß meine mutter noch 140 € an die Krankenkasse bezahlen. zum essen bleibt da leider nichts mehr über. Wie können wir informationen überdie Rentenberechnung bekommen, gibt es nicht eine mindestrente bzw kann meine mutter vielleicht von anderer Stelle finanzielle unterstützung bekommen? MFG Armin Wirsching
?-?am 18.01.2007 | 19:55
Zum Beispiel Grundsicherung, oder aber von Ihnen. Die Rente ist weniger von der Dauer der Einzahlungen, sondern von der Höhe dieser abhängig.
bekissam 18.01.2007 | 22:25
Sie sollten sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Ihre Mutter sollte Grundsicherungsleistungen beantragen. Hinweise zur Adresse erhalten Sie dazu beim Landkreis oder der Stadt.
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