Hallo Hans,
der Versorgungsausgleich ist eine Entscheidung des Familiengerichts im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Die Dauer des Verfahrens kann von der Rentenversicherung nicht beeinflusst werden. Sofern Sie die Wartezeit für die Altersrente wegen Schwerbehinderung nur mit den durch VAG übertragenen Wartezeitmonaten erfüllen, ist die Wartezeit erst mit der Rechtskraft des gerichtlichen VAG-Beschlusses erfüllt - erst ab dem Folgemonat könnte die entsprechende Rente gezahlt werden.