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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich und Wartezeit

von Fragende25.11.2018 | 17:22
175 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, durch die Scheidung habe ich beim Versorgungsausgleich Entgeltpunkte von meinem Mann bekommen. Ich weiß, dass sich dadurch meine spätere monatliche Rente erhöht hat. Inwiefern aber haben diese Entgeltpunkte Auswirkungen auf meinen Rentenbeginn? Bei welchen Wartezeiten zählen sie mit?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragende,

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4 Antworten

KSCam 25.11.2018 | 17:28
Bei den 5 und bei den 35 Jahren zählen sie mit. Nicht bei den 45 Jahren und auch nicht bei den besonderen Bedingungen für eine EM Rente (36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren). Fordern Sie nach Rechtskraft der Scheidung eine neue Rentenauskunft an - da steht dann alles drin.
Fragendeam 25.11.2018 | 17:44
Schon mal danke für die Antwort. In dem Schreiben von der Rentenversicherung stehen jetzt aber leider nur die Entgeltpunkte und der dazugehörige Euro-Betrag. Woher weiß ich denn jetzt, wie viele Wartezeitmonate das sind? Oder wird das pauschal irgendwie umgerechnet???
DRVam 25.11.2018 | 18:03
Die entsprechenden Antworten können Sie nicht der Renteninformation, sondern der Rentenauskunft entnehmen. Diese können Sie bei Ihrem Rententräger anfordern.
Ann-Kathrinam 25.11.2018 | 18:50
Wenn Sie wissen, wie viele Entgeltpunkte sie erhalten haben, können sie diesen Wert durch 0,0313 dividieren und damit in Wartezeitmonate umrechnen ( und aufrunden). Allerdings wird dieser Wert ggfs. noch begrenzt. Sie müssen schauen, wie lange die Ehezeit war und wie viele Monate bereits(ohne den VAG) auf die Ehezeit angerechnet wurden und wie viele dann noch "frei" sind. Beispiel: Wenn man die Entgeltpunkte, die Sie aufgrund des VAGs erhalten haben in Wartezeitmonate umrechnet, erhält man 50 Monate. Ihre Ehe dauerte z.B. 120 Monate. Davon haben Sie aber selbst schon 100 Monate belegt (z.B. durch Ihre Arbeit). Frei wären dann noch 20 Monate, sodass die 50 Monate auf 20 Monate gekürzt würden werden.
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