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Experten-Antwort

Versorgungsausgleich/Kindererziehungszeiten

von Hans18.12.2013 | 18:09
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6 Antworten

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Guten Tag, bei mir wurde der Versorgungsausgleich i. J. 1987 nach 34 Jahre Ehe durchgeführt. Demzufolge müsste mir zur Zeit auch ein Entgeltpunkt zustehen. Meine Exfrau beansprucht zur Zeit 2 Entgeltpunkte für 2 Kinder. Habe dies auch bisher stillschweigend hinge-nommen. Da aber zukünftig noch mehr Anrechnung auf die Erziehungszeiten für Kinder die vor 1992 geboren sind erfolgt, stehen mir doch 50 % zu? Durch 34 Jahre Ehe ist meine Rente, bedingt durch den Versorgungsausgleich sehr gering, da meine Exfrau nicht berufstätig war. Bitte um Antwort von einem Fachmann. Vielen Dank im voraus

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus meiner Sicht wurde Ihre Frage von "KSC" bereits soweit wie derzeit möglich beantwortet.

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5 Antworten

KSCam 18.12.2013 | 18:24
Das Gesetz über Kindererziehungszeiten gibt es seit 1986. Wenn die Scheidung im Jahr 1987 war, müssten die Kinderzeiten bereits in den VAG eingerechnet sein (sonst hätten Sie und Ihr Anwalt damals wirklich gepennt), insofern gab es eigentlich nichts stillschweigend hinzunehmen....die Frau hat zwar durch die Kinder 2 Punkte mehr, dafür fällt aber der Ausgleich für Sie um einen Punkt günstiger aus... Wenn ein neues Gesezt kommt, wird es wohl so sein, dass Ihre Frau zunächst mal die ca 56 € mehr bekommen dürfte, weil bei ihr die Kinder registriert sind. Aber wie genau das dann formuliert ist und für wen was gilt, ist momentan noch unklar. Sie könnten den VAG gerichtlich abändern lassen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu schlecht wegkommen. Ob Kosten (Gericht/Anwalt) dann in einem vernünftigen Verhältnis zum möglichen Nutzen (eventuell 28 € weniger im VAG) liegen, steht nicht im Verantwortungsbereich der DRV.
Neeam 18.12.2013 | 18:43
Wie war das noch mit dem Verteilen des Bärenfells?
W*lfgangam 19.12.2013 | 09:58
Hallo Hans, zu Ihren Ungunsten ist jetzt schon zu berücksichtigen, dass Sie damals nur max. 0,75 Punkte wegen der 2 Kinder erhalten konnten, ggf. sogar weniger. Und außerdem gab es damals/1987 keine 10-jährigen Berücksichtigungszeiten, wurden erst 1992 auch rückwirkend eingeführt. Diese Verbesserungen im Konto der Ex würden möglicherweise nicht zu einer Neuberechnung des Versorgungsausgleichs führen, da Wertunterschied zu gering. Im Hinblick auf die "Mütterrente" könnte es dann reichen. ABER: Wenn Sie damals einen Betriebsrentenanspruch hatten - vorsichtig: seinerzeit wurden nur Pillepallebeträge ausgeglichen/Ihnen abgezogen, die Werte sind seit 2009 deutlich verbessert worden. Insofern kann eine Neuberechnung - trotz Verbesserungen auf der einen Seite/Rente - in der Summe in die Hose gehen. Gruß w.
KSCam 19.12.2013 | 23:24
OK w*olfgang, damals waren es 0,75 EP pro Kind, also hat der Fragesteller bislang ca 7-8 € "verloren". 0 EP händige Frau sicher nicht für die Kinder, sie war ja laut Fragestellung nur Hausfrau.
W*lfgangam 19.12.2013 | 22:33
die Frau hat zwar durch die Kinder 2 Punkte mehr, dafür fällt aber der Ausgleich für Sie um einen Punkt günstiger aus...[...] Ob Kosten (Gericht/Anwalt) [...]
'nabend KSC, son büschen haben Sie mich ja enttäuscht - 1 EP für Kinder bei Feststellung/VA in 1987 ...tztztz, oder konnten es sogar 0 EP sein?! ;-) Und, auch bei Abänderung des VA fallen keine Kosten für einen Anwalt an, der ist nicht erforderlich (vielleicht hilfreich - wenn's das örtliche Versicherungsamt/die DRV-Beratungsstelle nicht in Gänze einschätzen kann ;-), bleiben nur mind. die Gerichtskosten. Aber aus meinen Beitrag drüber ist erkennbar, VORHER informieren, bevor es zum eigenen Schaden ist ...insbesondere für geschiedene Väter, die nun meinen von der (erwarteten) "Mütterrente" profitieren zu können - kann, kann aber auch ... Gruß w. PS: die Expertenantwort geht noch mal in sich/hinterfragt, warum nach derzeitiger Rechtslage die Antwort ...sagen wir mal: 'unzureichend' war (an solchen Aussagen knappst man/frau vor Ort: "ich habe da was gelesen' ...und man/frau ergötzt sich hier in Erklärungen, die Bild-Niveau-Statements aufhellen sollen ;-)
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