Wie "-_-" bereits geschrieben hat, sind Personen, die nach den Regelungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen, versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass es sich um eine derartige Altersversorgung handelt.
Die Versicherungsfreiheit wegen Bezugs einer Altersversorgung ist eine generelle Versicherungsfreiheit, d. h. sie gilt auch für daneben ausgeübte Beschäftigungen. Sie können daher keine weiteren Zeiten mehr erwerben.