Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Frage auf eine Direktzusage des Arbeitgebers oder eine Betriebsrente einer Unterstützungskasse handelt.
Für die Ermittlung des Versorgungsfreibetrags ist nicht das Lebensalter, sondern das Kalenderjahr des Rentenbeginns maßgebend.
Zum Beispiel beträgt der Versorgungsfreibetrag bei einem Rentenbeginn im Jahr 2008 35,2%, max. 2640 Euro.
Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.