Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungswerk LAK - Befreiung später noch möglich?

von Michael24.04.2020 | 09:46
158 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, ich habe eine Frage, die mir noch nicht final beantwortet wurde: - eine angestellte Apothekerin, 25-30 Jahre alt, beginnt zum 01.06.2020 ihre Tätigkeit im Bundesland Hessen - Sie steht jetzt vor der Entscheidung entweder weiter in die GRV einzuzahlen oder ins Versorgungswerk eintreten. Vorher war sie GRV pflichtig und hat ca. 3 Jahre eingezahlt (und somit noch nicht die allgemeine Wartezeit erfüllt). - Unter dem Aspekt der Wartezeiterfüllung ist es ja sinnig, die 5 Jahre noch zu erfüllen. - Die entscheidende Frage, die sich dann stellt, ist, ob sie sich in 2-3 Jahren (also nach Erfüllung der 5 Jahre GRV Wartezeit) noch befreien lassen und dann beispielsweise erst 2022 / 2023 ins VW eintreten kann… Oder hätte sie sich diese Möglichkeit „verbaut“??? Oder anders gefragt: muss sie sich am 01.06.2020 final entscheiden, oder hat sie die obige Möglichkeit erst nach der Wartezeiterfüllung ins VW einzutreten??? Welcher Rat ist sinnvoll??? Danke für Ihre Einschätzung hierzu...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Befreiung für berufsständisch Versorgte wirkt vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird, sonst vom Eingang des Antrags an (§ 6 Abs. 4 Satz 1 SGB VI).

Sie können die Befreiung also auch noch dann beantragen, wenn Sie zunächst die Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen wollen. Allerdings bleiben Sie nach den Beitragsordnungen der Kammern regelmäßig auch dort beitragspflichtig.

Darüber hinaus können trotz der Befreiung von der Versicherungspflicht fehlende Beitragsmonate auch später noch durch eine freiwillige Versicherung erworben werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DaViam 24.04.2020 | 10:25
Hallo, grundsätzlich hätte Sie die Möglichkeit zum 01.06.2020 einen Befreiungsantrag zu stellen. Damit verhindert Sie eine doppelte Beitragszahlung. Ein Rentenanspruch würde durch eine später anzuerkennende Kindererziehungszeit (3 Jahre Pflichtbeiträge) bzw durch frw. Beitragszahlung aufbaubar sein. Falls dies nicht passiert oder kein Interesse an einer Rente aus der GRV besteht, können die gezahlten Beiträge auch erstattet werden. Mfg
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026