Hallo Monika,
wenn Sie zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses schon Rente beziehen, erhöht oder mindert sich Ihre Rente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam ist. Nach Kenntnis über die Rechtskraft berücksichtigt der Rentenversicherungsträger den Versorgungsausgleich in Ihrer Rente. Hat sich Ihre Rente aufgrund des Versorgungsausgleichs erhöht, erhalten Sie eine Nachzahlung. Bei einer Rentenminderung sind die zu viel gezahlten Beträge an den Rentenversicherungsträger zurückzuzahlen.