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Experten-Antwort

Versorgungungsausgleich

von Monika08.07.2022 | 20:18
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8 Antworten

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Ich stand bereits 2 Jahre im Rentenbezug als ich geschieden wurde. Der Versorgungsausgleich wurde Rückwirkend meinem Konto gutgeschrieben, d. h. Im Monat der Trennung ( als Beispiel, wir haben uns im Mai 2015 getrennt sind im November 2017 geschieden worden) da ich da bereits seit 1,5 Jahren im EU Rentenbezug stand, würde ich nun gerne wissen, ab wann mir die höhere Rente zusteht. Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monika,

wenn Sie zum Zeitpunkt des Gerichtsbeschlusses schon Rente beziehen, erhöht oder mindert sich Ihre Rente von dem Monat an, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam ist. Nach Kenntnis über die Rechtskraft berücksichtigt der Rentenversicherungsträger den Versorgungsausgleich in Ihrer Rente. Hat sich Ihre Rente aufgrund des Versorgungsausgleichs erhöht, erhalten Sie eine Nachzahlung. Bei einer Rentenminderung sind die zu viel gezahlten Beträge an den Rentenversicherungsträger zurückzuzahlen.

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7 Antworten

DRVam 09.07.2022 | 09:35
Es werden bei der Erwerbsminderungsrente nur vor dem Leistungsfall zurückgelegte rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. In Ihrem Fall wird der VAG dann erst bei einer folgenden Altersrente berücksichtigt.
NMKam 09.07.2022 | 11:38
Wirkt sich das bei EM-Rentner nicht auch ab dem Monat der dem Monat der Rechtskraft folgt aus? Hätte ich jetzt so angenommen. Schließlich liegen, zumindest teilweise, auch Rentenzeiten in der Ehezeit die vor dem Leistungsfall gelegen haben. Jedenfalls ist das doch vorstellbar...
NMKam 09.07.2022 | 12:15
Sehr seltsam. Bei einem Bekannter war das nicht so. Er ist seit 2005 im Bezug einer EM-Rente auf Dauer und und wurde 2021 geschieden. Der Abzug wegen Scheidung hat sich dann direkt bei ihm ausgewirkt und er musste der Rentenversicherung Geld zurückzahlen das zuviel gezahlt wurde. Bei der Scheidung wurden auch Zeit vor Beginn der Rente ausgeglichen. Hat die Rentenversicherung damals dann ungesetzlich gehandelt? Dann muss ich ihm das direkt mal sagen, dass er das mal überprüfen lässt. Das kann ja nicht sein, wenn sich das bei ihm laut Ihrer Aussage erst bei der Altersrente bemerkbar machen würde. Das macht mich gerade etwas sprachlos.
Franzam 09.07.2022 | 12:02
Hallo NMK, nein. Es greift erst bei der "normalen" Rente. MfG
.....am 09.07.2022 | 12:23
NMKam 09.07.2022 | 12:39
Das widerspricht dann ja dem was "DRV" zu diesem Thema geschrieben hat. Jedenfalls lese ich das so. Wahrscheinlich stehe ich auf dem Schlauch. Naja, ich gebe meinem Bekannten auf jeden Fall den Rat, dass er das mal überprüfen lassen soll. Irgendwie kommt mir das nicht so ganz korrekt vor was da gemacht wurde und wieso da unterschieden werden sollte, ob er/sie bereits Renten haben oder nicht. Kann ja nicht sein, dass da mit zweierlei Maß gemessen wird...
Uschiam 09.07.2022 | 12:50
Zitat von NMK anzeigenausblenden
Hallo NMK, nein. Es greift erst bei der "normalen" Rente. MfG
Sehr seltsam. Bei einem Bekannter war das nicht so. Er ist seit 2005 im Bezug einer EM-Rente auf Dauer und und wurde 2021 geschieden. Der Abzug wegen Scheidung hat sich dann direkt bei ihm ausgewirkt und er musste der Rentenversicherung Geld zurückzahlen das zuviel gezahlt wurde. Bei der Scheidung wurden auch Zeit vor Beginn der Rente ausgeglichen. Hat die Rentenversicherung damals dann ungesetzlich gehandelt? Dann muss ich ihm das direkt mal sagen, dass er das mal überprüfen lässt. Das kann ja nicht sein, wenn sich das bei ihm laut Ihrer Aussage erst bei der Altersrente bemerkbar machen würde. Das macht mich gerade etwas sprachlos.
Vielleicht hängt das mit der Abschaffung des Rentner privileges zusammen. Seit dessen Abschaffung wird die bereits bezogene Rente sofort gekürzt und nicht mehr erst beim Eintritt in die Altersrente des Ausgeglichenen.
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