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Experten-Antwort

Versorungspunkte nach Scheidung

von Christiane19.10.2018 | 11:59
137 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen .. Ich bekommen eine Erwebsminderungsrente .wie sieht das aus nach der Scheidung bekomme ivh die dann gut geschriebene oder erdt wen ich in Rente gehen. Vlg Christiane

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Gutschrift erfolgt nach Rechtskraft des Urteils und wirkt sich dann auch auf die Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung aus.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten

Rentenschmiedam 19.10.2018 | 12:43
Hallo und Mahlzeit, die Entscheidung des Versorgungsausgleichs wird nach Eingang der Rechtskraftmitteilung durch den RV-Träger im laufenden Rentenbezug umgesetzt, d.h. es wird dann der Zuschlag geleistet oder der Abschlag abgezogen. Das sog. "Rentnerprivileg" das jahrelang dafür sorgte, dass sich der VA erst bei der nächsten Rente auswirkte ist entfallen. Für die Zeit zwischen der Rechtskraft des Beschlusses und der Umsetzung durch die RV (Folgemonat nach Eingang der Rechtskraftmitteilung beim RV-Träger) werden Sie sich an den geschiedenen Ehegatten halten müssen. Ihr Rechtsanwalt wird Sie darüber aber wohl aufklären können. Mit besten Grüßen
Rentenuschiam 19.10.2018 | 17:01
Der Begriff "Rentnerprivileg" wird hier falsch verwendet. Es stimmt zwar, dass es entfallen ist, betraf aber Rentner, die Abschläge aus dem VA zu leisten hatten, wenn der Ausgleichsberechtigte noch keine Rente bezogen hat. Sofern der Ausgleichsberechtigte bereits Rente bezogen hat, wurde diese schon immer sofort neu berechnet. MfG
W*lfgangam 19.10.2018 | 19:46
...Sie sind bereits 'in Rente gegangen' - eine Erwerbsminderungsrente ist eine 'normale' Rente, wie auch eine spätere Altersrente. Natürlich wirkt sich ein Versorgungsausgleich dann sofort aus /mehr Punkte /mehr Rente ...und es kommt auch nichts mehr oben drauf bei der 'richtigen'/Altersrente - wie einige Nachfragende von ausgehen, da kommt doch noch was. Mit dem Versorgungsausgleich ist das grundsätzlich abgeschlossen. Gruß w. ...von Änderung/Anpassung für die Beteiligten aus besonderen Gründen mal abgesehen.
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