Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

verspäteter Antragstellung gibt es als Wortlauft in der RV

von verspätet10.10.2014 | 15:33
1885 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, was ist darunter zu verstehen? z.B. 1. Tag der AU =08.08.2014 KG= 18.09. und fortlaufend. Antrag auf Erwerbsminderung am 10.10. Ab wann gilt man da, dann als Erwerbsgeminderter, ab 10.10. oder ab Tag der Ausstellung der AU? Rentenbeginn = 7 Monate später, gilt der von der Antragstellung oder der AU? Und was ist dann damit gemeint "verspäteter Antragstellung" Wenn man aus gesundheitlichen Gründen jetzt den Antag auf volle Erwerbsminderung nun erst am 27.11. stellt, was ist dann? Wer kann dem ein wenig Licht einhauchen. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.10.2014 | 12:45

Den Ausführungen von „Platzverweis“ könne wir uns nur anschließen.

2 Antworten

W*lfgangam 10.10.2014 | 16:04
Hallo verspätet, die nächste Beratungsstelle hat bereits Kerzen aufgestellt - die dunkle Jahreszeit kommt ;-) Ihre Fragen sind etwas difus, zumal Sie offensichtlich noch keinen EM-Antrag gestellt haben. Ob das _jetzt_ schon notwendig ist, hängt sowohl von den aktuellen finanziellen Gegebenheiten ab, wie auch von Umständen im Allgemeinen. Den BEGINN/Eintritt der EM stellt der med. Dienst der DRV fest (nicht immer 'richtig' ;-), da wird ein für die EM ursächliches Ereignis bestimmt. Zur Aufklärung gehen Sie in die nächste Beratungsstelle, pauschale Antworten hier sind für Sie in Ihrer persönlichen Lage eher nutzlos. Gruß w.
Platzverweisam 11.10.2014 | 08:37
Maßgeblich ist der Eintritt der Erwerbsminderung, der ärztlicherseits bestimmt wird. Meistens ist das der Tag des Eintritts der letzten Arbeitsunfähigkeit. Möglich ist aber auch ein anderes Datum. Damit eine Versichertenrente vom frühestmöglichen Zeitpunkt an geleistet werden kann, muss der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Monats gestellt werden, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei rechtzeitiger Antragstellung ist ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung die befristete Rente wegen Erwerbsminderung zu zahlen. Beispiel: AU = 08.08.2014 = Leistungsfall Bei unbefristeter Rente: Rentenbeginn 01.09.2014 3-Monats-Frist bis 30.11.2014 Antragstellung bis 30.11.2014 wäre noch rechtzeitig Bei befristeter Rente: Rentenbeginn 01.03.2015 Antragstellung bis 31.03.2015 wäre noch rechtzeitig Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird. Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026