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Verspätung der Arbeitslosmeldung

von B.15.01.2009 | 15:58
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe letztes Jahr Ende September mein Studium beendet, wohne seitdem bei meinen Eltern und bin auch über sie weiterhin privat versichert. Ich habe mich bisher nich arbeitslos gemeldet, weil mir keine Leistungen zustehen, hole dies jedoch jetzt wegen der Rente nach. Meine Frage ist nun, welchen Schaden die 3,5 Monate, die ich nicht arbeitslos gemeldet war im Hinblick auf meine Rente angerichtet haben und ob die Möglichkeit besteht, dass die Arbeitsagentur meine Krankenversicherung übernimmt, trotzdem ich keine Leistungen beziehen kann. Danke für jede Antwort im Vorraus, B.

12 Antworten

TuWasam 15.01.2009 | 16:12
Der nahtlose Übergang von BAFÖG über die Arbeitslosigkeit zur Frührente. Weiter so.
B.am 15.01.2009 | 16:41
ich hab nie Bafög bekommen, immer neben dem Studium gearbeitet und bisher 100 Bewerbungen geschrieben, Vorstellungsgespräche gehabt, es ist nicht so das ich nichts tue, mir ist noch nie etwas einfach zugefallen, aber trotzdem Danke für die Anmerkung, auch wenn sie meine Frage leider nicht beantwortet
PISAam 15.01.2009 | 16:49
Hallo B. Ignorieren Sie den völlig intelligenzfreien Beitrag von TuWas. Auch Dumme haben eine Existenzberechtigung. Die 3,5 Monate die Ihnen verloren gegangen sind, wirken sich nicht unmittelbar auf die Rentenhöhe aus. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen jedoch für die Wartezeiten auf bestimmte Rente mit, das heisst wenn man diese Wartezeit ( Mindestversicherungszeit ) erfüllt, kann man früher in Rente gehen. Daher schnellstens melden, da jeder Monat zählt.!! Bezüglich der Krankenkasse fragen Sie bitte bei der Agentur für Arbeit nach.
Schadeam 15.01.2009 | 19:38
noch eine Ergänzung zu PISA: wie sich die Meldung oder eine Nichtmeldung auf Ihre Altersrente in 30 oder 40 Jahren auswirken wird, weiß heute keiner! Aber schaden kann die Meldung auch nicht! Rententechnisch wäre natürlich jeder "Zwischen-Hilfs-Job", der versichert ist, wertvoller als die unbewertete Arbeitslosenmeldung, auch wenn der Job nicht Ihrer Qualifikation entspricht. So gesehen ist die Anmerkung: Tu was! nicht nur blödes Gewäsch, .....
FALSCH!!!!!am 16.01.2009 | 08:44
Eine Zeit der Ausbildungsssuche würde meines Wissens, später in jedem Fall berücksichtigt!!!!
...am 16.01.2009 | 08:32
abgesehen mal davon, dass die jetzt erfolgte Arbeitslosenmeldung ohne Leistungsbezug zum derzeit geltenden Recht NICHT anerkannt werden kann, da eine rentenversicherte Beschäftigung nicht unterbrochen worden ist (d.h. kein direkter Anschluß von Arbeitslosigkeit an Beschäftigung)... Nach geltendem Recht bringt Ihnen also die Meldung gar nichts. Wenn Sie vom Arbeitsamt keine Leistung beziehen, werden Sie auch nicht krankenversichert...
aberam 16.01.2009 | 10:05
Wenn B. sein Studium abgeschlossen hat, wid er sich wohl kaum als ausbildungssuchend beim Arbeitsamt melden können... soviel zu diesem Thema! Und ein "normale" Arbeitslosenmeldung muss nach §58 Abs. 2 eine versicherte Beschäftigung unterbrechen, um angerechnet werden zu können!!! Es sei denn die Arbeitslosigkeit liegt zwischen dem 17. und 25. Lj. Soviel zum Thema lesen und so...
Paulaam 16.01.2009 | 09:16
hier hilft ein Blick ins Gesetz: 58 Abs. 1 Nr. 3a SGB VI: "Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte nach dem vollendeten 17. Lebensjahr mindestens einen Kalendermonat bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Ausbildungsuchende gemeldet waren, soweit die Zeiten nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind" Paula
FALSCH!!!!am 16.01.2009 | 09:27
Danke für die Bestätigung Paula!! Wer lesen kann ist nun mal im Vorteil, lieber "..." also üben üben üben
aberam 16.01.2009 | 11:12
B. hat jedoch mit keiner Silbe erwähnt, wie alt er /sie ist...
Falsch!!!am 16.01.2009 | 11:55
Kindergarten Teil VI Ja, also auch nicht das er älter als 25 ist
Falsch!!!!am 16.01.2009 | 10:57
mit dem kleinen aber feinen Zusatz"es sei denn, die Arbeitslosigkeit..." hat sich wohl alles weitere erlgedigt. DANN SIND ES ANRECHNUNGSZEITEN.
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