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Experten-Antwort

Verständnisfrage zu Übergang EM-Rente zu Altersrente

von 1darlehen22.08.2011 | 23:20
1709 Ansichten
3 Antworten
Anknüpfend an die untige Frage von Andreas Baumert habe ich eine Verständnisfrage: Der schwerbeschädigte (über 50 %) EM-Rentner hat beim Übergang in die Altersrente die Wahl zwischen dem vorzeitigen Übergang (z.B. 60 Jahre) und dem anderen Übergang (z.B. 63 Jahre). Da er von der EM-Rente her kommt, nimmt er seinen Abschlag (10,8 %) auf jeden Fall in die Altersrente mit, egal ob er den vorzeitigen Übergang oder den anderen Übergang wählt. Auf jeden Fall kommt aber bei der Altersrente kein neuer bzw. weiterer Abschlag dazu. Was macht es dann aber für einen Sinn, einen solchen schwerbeschädigten EM-Rentner zwischen den o.g. Übergängen wählen zu lassen, da die Höhe der Altersrente vermutlich bei beiden Übergängen doch fast gleich sein wird? Oder habe ich das falsch verstanden?

1 Experten-Antwort

2 Antworten

Stefam 22.08.2011 | 23:43
Sofern nach dem Eintritt der Erwerbsminderung keine weiteren Beitragszeiten dazu kommen, ist es meistens so dass die Rente mit 60 oder 63 gleich hoch ist. Bei den allermeisten Leuten sind jedoch noch ein paar Beiträge dazugekommen (Krankengeld, Hinzuverdienst neben der Rente oder sowas ) und dann könnte es einen Unterschied machen ob man mit 60 oder 63 geht. Ist aber oft nur ein Unterschied von 2 oder 3 EUR höchstens. Und auh da ist zu überlegen ob man lieber gleich 1,50 EUR oder drei Jahre später 1,80 EUR bekommt (als Beispiel).
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