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Experten-Antwort

Versteuerung der Alterseinkünfte

von Renti29.09.2022 | 09:43
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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meine spätere Rente wird sich aus Einkünften aus der gesetzlichen Rente, aus einer Betriebsrente und aus Entgeltumwandlung zusammensetzen. Wie kann ich jetzt berechnen, was von der Rente letztendlich übrig bleibt, nach dem die einzelnen Anteile versteuert wurden. Und falls ich früher in Rente gehen will, mit welchen Abzügen muss ich rechnen (anstatt in 2027 bereits in 2025)?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Renti,

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Allerdings werden Renten erst bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 voll nachgelagert besteuert. Alle, die bis 2039 erstmals Rente beziehen, erhalten einen "Rentenfreibetrag".

Dieser Rentenfreibetrag wird individuell ermittelt und richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Es ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt.

Der individuelle „Rentenfreibetrag“ wird immer aus der vollen Jahresbruttorente ermittelt. Da die meisten Renten im ersten Jahr für weniger als zwölf Monate gezahlt werden, wird der endgültige „Rentenfreibetrag“ erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahres ermittelt.

Wenn Sie im Laufe des Jahres 2025 in Rente gehen, ergibt sich für Sie ein fester „Rentenfreibetrag“ von 15 Prozent der Jahresbruttorente 2026, weil von 100 Prozent der steuerpflichtige Teil der Rente bei Rentenbeginn im Jahr 2025 in Höhe von 85 Prozent abgezogen wird. Bei Beginn der Rente im Jahr 2027 beträgt der Rentenfreibetrag 13 Prozent der Jahresbruttorente 2028, da der steuerpflichtige Anteil bei Beginn der Rente im Jahr 2027 13 Prozent beträgt.

Ihre tatsächliche Steuerbelastung wird vom Finanzamt geprüft und ist von vielen persönlichen Faktoren abhängig: unter anderem vom Familienstand, von der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge oder von etwaigen außergewöhnlichen Belastungen, wenn Sie zum Beispiel schwerbehindert sind und auch, welche zusätzlichen Einkünfte vorhanden sind.

Anders als im abhängigen Beschäftigungsverhältnis wird von der Rente keine Steuer einbehalten und abgeführt. Daher sind Sie als Rentner grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Individuelle Auskünfte zur möglichen Steuerlast können Ihnen steuerberatende Berufe, der Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt erteilen.

Weitere Informationen finden Sie auch in dieser Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html

Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Rente vorzeitig zu beanspruchen und Auskünfte über die Höhe der zu erwartenden Rente wünschen, wenden Sie sich gern an Ihre nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle und vereinbaren dort einen Beratungstermin.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

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bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

REnte1am 29.09.2022 | 10:58
Hallo Renti Abzüge ? Wenn Sie Ihr Geburtsdatum kennen (Tag,Monat,Jahr) und das hier mitteilen dann ...... Viele Grüsse REnte1
Pierream 29.09.2022 | 10:24
Hallo Renti, diese Frage müssten Sie an ein Steuerforum oder einen Steuerberater richten. Das Rentenforum ist dafür nicht geeignet. MfG
Abschlägeam 29.09.2022 | 12:19
Endlich mal ein Experte, der sich die Zeit nimmt, etwas genauer zu beschreiben, wie es mit der Rentenversteuerung funktioniert und nicht nur auf 'ist Steuerrecht' verweist! Da ist der kleine Dreher im zitierten letzten Satz schnell verziehen, wo es heißen müsste 'steuerpflichtige ... 2027 87 Prozent' @Renti: auch die Betriebsrente und die Rente aus der Gehaltsumwandlung sind zu versteuern. Wie im Einzelnen, erfahren Sie bei Ihrer Personalabteilung (Betriebsrente) bzw. dort, wo die Gehaltsumwandlung einbezahlt wurde (Direktversicherung/Pensionskasse). Beachten Sie auch, dass auf alle Renten noch KV/PV-Beiträge fällig werden. Bei den Betriebsrenten gibt es einen Freibetrag, wenn Sie gesetzlich Krankenversichert sind, der zzt. bei ca. 164 EUR liegt und in den nächsten Jahren aber sich durch Dynamisierung ändert. Zu diesen Beiträgen erfahren Sie mehr bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
suchenwiam 29.09.2022 | 20:35
Ergänzend zu Betriebsrenten, aus meinem Steuerbescheid für 2021, mit sehr verschiedenen Regeln: - Betriebsrente Siemens wird als "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" behandelt, davon ab 1063€ Freibeträge für Versorgungsbezüge, 102€ Werbungskosten zu Versorgungsbezügen - Betriebsrente öD (VBL) ist zu einem Ertragsanteil 20% steuerpflichtig Es ist nicht einfach...
Abschlägeam 30.09.2022 | 10:30
Und das mit "verzetteln" ist nicht ABWERTEND !!! Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Diese Frage ...am 30.09.2022 | 14:26
stelle ich mir als Mitlesender im Forum gleichsam, denn sonst wären auch Ihre drei Zitate aus den von Ihnen weiter oben erstellten provokanten Posts in diesem Beitrag der Löschung unterzogen worden.
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