Guten Tag Renti,
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Allerdings werden Renten erst bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 voll nachgelagert besteuert. Alle, die bis 2039 erstmals Rente beziehen, erhalten einen "Rentenfreibetrag".
Dieser Rentenfreibetrag wird individuell ermittelt und richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Es ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt.
Der individuelle „Rentenfreibetrag“ wird immer aus der vollen Jahresbruttorente ermittelt. Da die meisten Renten im ersten Jahr für weniger als zwölf Monate gezahlt werden, wird der endgültige „Rentenfreibetrag“ erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahres ermittelt.
Wenn Sie im Laufe des Jahres 2025 in Rente gehen, ergibt sich für Sie ein fester „Rentenfreibetrag“ von 15 Prozent der Jahresbruttorente 2026, weil von 100 Prozent der steuerpflichtige Teil der Rente bei Rentenbeginn im Jahr 2025 in Höhe von 85 Prozent abgezogen wird. Bei Beginn der Rente im Jahr 2027 beträgt der Rentenfreibetrag 13 Prozent der Jahresbruttorente 2028, da der steuerpflichtige Anteil bei Beginn der Rente im Jahr 2027 13 Prozent beträgt.
Ihre tatsächliche Steuerbelastung wird vom Finanzamt geprüft und ist von vielen persönlichen Faktoren abhängig: unter anderem vom Familienstand, von der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge oder von etwaigen außergewöhnlichen Belastungen, wenn Sie zum Beispiel schwerbehindert sind und auch, welche zusätzlichen Einkünfte vorhanden sind.
Anders als im abhängigen Beschäftigungsverhältnis wird von der Rente keine Steuer einbehalten und abgeführt. Daher sind Sie als Rentner grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Individuelle Auskünfte zur möglichen Steuerlast können Ihnen steuerberatende Berufe, der Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt erteilen.
Weitere Informationen finden Sie auch in dieser Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html
Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Rente vorzeitig zu beanspruchen und Auskünfte über die Höhe der zu erwartenden Rente wünschen, wenden Sie sich gern an Ihre nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle und vereinbaren dort einen Beratungstermin.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung