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Experten-Antwort

Versteuerung von Nachzahlung Erwerbsminderungsrente?

von Michael Müller04.07.2019 | 15:37
541 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, meine Frau hat im März 2019 eine Nachzahlung für die Anfang des Jahres rückwirkend bis Februar 2017 zuerkannte Erwerbsminderungsrente bekommen. Also Rentennachzahlungen ab Febuar 2017 bis Februar 2019. Ab Ende März 2019 wurde dann regular am Ende des Monats die Rente überwiesen. Jetzt steht die Steuererklärung für 2018 an und die Frage, wie die Nachzahlung versteuert werden muss. Da die Nachzahlung einen Zeitraum von insgesamt 3 Jahren umfasst, müsste hier doch die Fünftelregelung anstelle der einmaligen Besteuerung der Gesamtsumme 2019 gelten, oder? Es kam auch ein Schreiben von der Renteversicherung, wahrscheinlich mit Bezug dazu, mit der aber unsere Steuerberaterin nichts anfangen konnte. Bei einer Nachfrage von ihr bei der RV bekam sie die Antwort, man wisse auch nicht, warum das Schreiben herausgegangen sei. Auch das Finanzamt konnte keine Auskunft geben und meint, der Gesamtbetrag sei auf einmal (ganz normal) zu besteuern. Eine kleine Aufklärung zu dem sicherlich nicht seltenen Fall wäre sehr nett! Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Müller,

wie bereits aus den vorherigen Antworten hervorgeht, gilt steuerrechtlich das Zuflussprinzip.

Ansonsten können in diesem Forum keine steuerrechtlichen Fragen beantwortet werden.

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5 Antworten

Steuerfrageam 04.07.2019 | 15:52
Oh Gott, was ist das den für eine Steuerberaterin? Was hat die denn gelernt? Es gilt das Zuflussprinzip! Vielleicht hat das die Beraterin ja mal gehört. Wenn es die Kohle im Jahr 2019 gab, dann hat das nix bei der Steuerklärung für 2018 zu suchen.
santanderam 04.07.2019 | 15:54
Frage gehört zwar nicht in dieses Forum aber nach Google: Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zugeflossen sind.
Michael Mülleram 04.07.2019 | 16:33
Hallo, ich denke schon, dass die Frage hier richtig ist. Immerhin kam ja auch ein offizielles Schreiben von der Rentenversicherung zur Versteuerung. Das mit dem Zuflussprinzip gilt erstmal, stimmt. Aber, um Nachteile durch den progressiven Verlauf des Einkommensteuertarifs abzumildern, soll bei einer Nachzahlung über mehrere Jahre diese Fünftel-Regelung vom Finanzamt angewendet werden. Deshalb kommt die Angabe dazu auch in die Anlage R. Zumindest ist das mein Stand nach etwas Recherche im WWW.
W°lfgangam 04.07.2019 | 18:55
Ergänzend: Spontanes Suchergebnis: https://forum.steuerberaten.de/ Mit ergänzenden Suchbegriffen wird sich sicher auch ein direkter Treffer finden lassen ...oder, man fragt einen _ausgebildeten_ Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Fachanwalt für Steuerrecht ;-) Gruß w.
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