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Versteuerung vonRentenerhöhungen

von Rudolf Haas19.04.2008 | 16:16
1122 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Jahre 2005 wurden 50% der BFA-Rente als steuerfreier Betrag festgeschrieben. Wie wird die in 2007 erfolgte Renteneröhung versteuert. Ist eine 100%ige Versteuerung dieser Rentenerhöhung richtig ? Wo ist diese Reglung veröffentlicht ? Danke. Mit frdl.Gruss

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.04.2008 | 11:21

Das ist im Einkommenssteuergesetz eindeutig festgelegt (wie Wolfgang Amadeus schon schrieb).

Im Jahr des Rentenbeginns wird der maßgebende Prozentsatz ermittelt. Mit diesem wird aus der Rente der Besteuerungsanteil errechnet. Der andere Teil der Rente, also der steuerfrei bleibende Teil wird festgeschrieben und gilt somit für die Zukunft.

Dadurch muss die Rentenerhöhung voll versteuert werden.

6 Antworten

Schadeam 19.04.2008 | 17:45
am 16.04. hat MoHo genau diese Frage gestellt. Sie wurde von Wolfgang Amadeus und dem diensthabenden Experten eindeutig beantwortet. Bitte lesen Sie dort nach.
Wolfgang Amadeusam 20.04.2008 | 00:32
nach "... aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen" habe ich vergessen einzufügen: "Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs."
Wolfgang Amadeusam 20.04.2008 | 00:22
Ergänzend: Die gesetzlichen Renten gehören steuerlich zu den sogenannten Leibrenten. Deren Besteuerung ist in § 22 des Einkommensteuergesetzes geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html Dort verweise ich insbesondere auf die folgenden Sätze: "Der der Besteuerung unterliegende Anteil ist nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatz aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen" Das bedeutet, dass der steuerfreie Betrag grundsätzlich nur im ersten Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr berechnet wird. "Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente führen nicht zu einer Neuberechnung ..." Das bedeutet, dass die Rentenanpassung nicht zu einer Neuberechnung des Freibetrages führt.
Rudolf Haasam 20.04.2008 | 11:06
Guten Morgen, besten Dank für die schnelle Erledigung. Dass der Renten-freibetrag festgelegt ist, bedeutetwohl, dass jede Rentenerhöhung zu 100 % versteuert wird? Fairerweise dürfte doch nur der im Jahr der Erhöhung geltende Satz von 54 bzw. 54% versteuert werden. Bitte ganz konkret, wird jede Renteneröhung zu100 % versteuert ???
Kurtam 20.04.2008 | 14:08
ja
Maria L.am 22.04.2008 | 00:15
Hallo, um es noch deutlicher zu sagen: das ist eben einer der Taschenspielertricks, mit denen die Renten dem Inflationsverzehr preisgegeben werden. Es wird an allen möglichen und unmöglichen Stellschrauben des Systems gedreht, um noch so lange wie möglich behaupten zu können, daß das Umlagesystem auch unter geänderten demographischen Bedingungen weiter funktioniert. Irgendwann hat dann die Hälfte der Bevölkerung netto nur noch eine Rente unter Grundsicherungsniveau - um das vorauszusehen, braucht man kein Prophet zu sein. Und, leider: es geht gar nicht anders, denn die Kassen sind und bleiben leer. Gruß, Maria L.
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