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Experten-Antwort

Verstößt die DRV gegen BSG-Urteile?

von Luisa12.03.2024 | 12:32
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8 Antworten

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Hallo, kennen die EMR-Entscheider der DRV, das BSG-Urteil mit dem Aktenzeichen B 13 R 107/12 B vom 31.10.2012 und wenden es auch an?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luisa,

 

diese Frage wird seit etwa drei Jahren sinngemäß immer wieder hier gestellt. An der damals gegebenen Antwort hat sich nichts geändert, deshalb stellen wir sie hier noch einmal ein:

 

Das besagte Urteil ist im Rahmen eines Streitverfahrens über den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ergangen. Es ist rechtskräftig und bindet zunächst die Prozessbeteiligten.

 

Für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls. Bei der Auslegung der Frage der Erwerbsminderung wird die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes berücksichtigt.

 

Soweit Sie der Ansicht sind, dass Ihnen aufgrund dieses Urteils ein Rentenanspruch zusteht, können Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen und so eine Entscheidung herbeiführen.

 

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7 Antworten

Untotam 12.03.2024 | 12:37
Diese Gesetz und dessen (Nicht-)Bedeutung kennt bei der Rentenversicherung jeder. Ganz im Gegenzeil zu Ihnen, lieber Troll. bzw. liebe Trollin. Genau die gleichlautenden Frage wurde hier schon vielfach gestellt (wahrscheinlich auch von Ihnen) und auch von den DRV-Experten schon zigfach beantwortet. Eine EM-Rente gibt es ausschließlich dann, wenn ein EM-Rentenantrag positiv beschieden wurde. Und dabei spielt diese untote Urteil keine Rolle. Aber Sie dürfen gerne klagen bis zum BSG, denm EuGH oder dem zuständigen UN-Gerichtshof ;-) Viel Spaß!
Ham 12.03.2024 | 12:42
Zweimal ja,wenn der Versicherte die Voraussetzungen erfüllt! Allerdings wird dieses Urteil von den meisten falsch interpretiert!
Kleine Nachhilfeam 12.03.2024 | 12:45
Gegen ein "Urteil" kann man nicht verstoßen, nur gegen ein Gesetz. Und das macht die DRV sehr selten. Und falls doch, verklag' sie doch einfach, viel Spaß
Oh Mannam 12.03.2024 | 14:24
Tja, wer dumme Fragen stellt, bekommt auch richtigerweise die passenden Antworten. Etwas sachlichere Antworte können Sie aber mit der Suchfunktion selbst ermitteln.
Von Herzenam 12.03.2024 | 15:41
Soso, mal wieder ein Voll-Depp, der meint, eine vermeintliche geistige Behinderung als Grund für eine Beleidigung verwenden zu müssen. Aber zu mehr reicht's halt nicht bei ihm. https://www.youtube.com/watch?v=wKb_18_fWZs
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