Hallo armin,
davon ausgehend, dass Sie für beide Jahrgänge diesselbe Rentenart, nämlich die Altersrente für langjährige Versicherte beim Rentenbeginnsrechner vorgegeben haben, ergibt sich dieses "Phänomen" ganz einfach aus dem Gesetz . Der Gesetzgeber hat bei der Altersrente für langjährige Versicherte eine Absenkung der frühestmöglichen Inanspruchnahme dieser Rente vom 63. auf das 62. Lebensjahr vorgesehen. Diese Absenkung ist stufenweise geregelt, beginnend mit dem Jahrgang 1948.
Das bedeutet, dass z. B. ein im Januar 1948 Geborener diese Rente mit 62 Jahren und 11 Monaten in Anspruch nehmen kann und ein im Januar 1949 Geborener diese mit 62 Jahren und 5 Monaten beansprucht. Ab Jahrgang 1950 ist die stufenweise Absenkung beendet und ab diesem Jahrgang kann dann die Rente mit dem 62. Lebensjahr beansprucht werden.
Zu beachten ist hier jedoch zusätzlich noch, dass es sich hier um eine Vertrauensschutzregelung handelt. Das bedeutet, dass die Inanspruchnahme dieser Rente vor dem 63. Lebensjahr nur für Versicherte möglich ist, die in der Zeit vom 01.01.1948 bis einschließlich 31.12.1954 geboren sind und am 01.01.2007 einen Altersteilzeitvertrag hatten.