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Experten-Antwort

Verteilung Zulagen auf 2 Riester-Verträge

von H. Ludwig01.03.2012 | 09:32
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Ich hatte im Jahr 2009 zusätzlich zu meinem bereits seit mehreren Jahren bestehenden Riester-Rentenvertrag einen zusätzlichen Riester-Banksparplan abgeschlossen da sich mein Einkommen im Vorjahr deutlich erhöht hatte und ich aufgrund der Kostenstruktur am Rentenvertrag keine Anpassung mehr vornehmen wollte. Mit den Einzahlungen in beide Verträge zusammen wird der Mindesteigenbetrag für die Gewährung der vollen Zuteilung übertroffen und die Zulage sollte auf beide Verträge aufgeteilt werden. Da in dem Antragsformular mehrere Verträge angegeben werden können habe ich im Jahr 2010 nur den Zulagenantrag bei der Bank über die der Banksparplan läuft (Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch) abgegeben und dort in der Tabelle beide Verträge mit Nummer angegeben und Aufteilung auf diese beiden Verträge angekreuzt. Resultat war, dass ich nur für den Banksparplan eine reduzierte Zulage von ca. 40 EUR erhalten habe (was vom Verhältnis der Verteilung der Beiträge auf beide Verträge ungefähr hinkommt). Für den Riester-Rentenvertrag habe ich gar keine Zulage mehr erhalten. Ich habe dann angenommen dass ich bei beiden Anbietern einen Antrag stellen muss und die Zulage für 2009 dann zusätzlich noch bei dem Anbieter des Riester-Rentenvertrages für 2009 nachträglich beantragt. Gleichzeitig habe ich die Zulagen-Anträge für 2010 diesmal an beide Anbieter geschickt (jeweils mit beiden Verträgen angegeben und Aufteilung angekreuzt). Letzte Woche habe ich nun von beiden Anbietern den Bescheid für 2011 bekommen und musste feststellen, dass für 2010 bei KEINEM der Anbieter mehr Zulagen eingegangen sind und eine Nachzahlung der Zulage für 2009 bei dem Riester-Rentenvertrag erfolgte demzufolge auch nicht. Meine Fragen dazu: - wie ist die weitere Vorgehensweise (Nachfrage bei Anbieter, Feststellungantrag für 2009/2010?) - muss man die Zulage wirklich für beide Verträge beantragen, wenn man beide in einem Antrag angibt sollte das doch eigentlich reichen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn erst durch das Zusammenrechnen der Einzahlungen in beide Verträge der geforderte Mindesteigenbeitrag erreicht wird, dann müssen zwei Zulagenanträge gestellt werden. In den Zulagenanträgen geben Sie an, wie die Zulage auf die Verträge verteilt werden soll.

Warum allerdings für 2010 überhaupt keine Zulage gewährt wurde, kann ggfs. nur über Ihre Anbieter geklärt werden. Bitte wenden Sie sich daher nochmals an Ihre Anbieter, ob die Angaben im Zulagenantrag auch tatsächlich vollständig (Zuordnung der Zulage?) waren.

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2 Antworten

DarkKnight RVam 02.03.2012 | 07:21
Hallo H. Ludwig, grundsätzlich gilt Folgendes: Die Altersvorsorgezulage wird höchstens für zwei Verträge gewährt (§ 87 Abs. 1 S. 1 EStG), wobei der Zulageberechtigte die Zuordnung jährlich neu bestimmen kann (§ 89 Abs. 1 S. 2 EStG). D. h. die Förderung kann bei zwei bestehenden Verträgen grundsätzlich auch nur für einen Vertrag beansprucht werden. Sofern bei mehreren Verträgen keine Zuordnung bestimmt, oder für mehr als zwei Verträge beantragt wird, wird die Zulage nur für die zwei Verträge gewährt, für die im Beitragsjahr die höchsten Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden (§ 89 Abs. 1 S. 3 EStG). Wird bei mehreren Verträgen, nicht der geforderte Mindesteigenbeitrag geleistet, werden die zu gewährenden Zulagen gekürzt und die Zuordnung im Verhältnis der geleisteten Beiträge verteilt. Haben Sie den ausreichend Beiträge in beiden Verträgen eingezahlt? Ich würde mich nochmals schriftlich an beide Anbieter wenden. Falls das nichts bringt, würde ich dann direkt die Zulagenstelle anschreiben. Die können es eh besser erklären, als viele viele Anbieter..... 8)
H. Ludwigam 02.03.2012 | 09:59
Vielen Dank für ihre Antwort. Meine Frage ob man die Zulage wirklich für beide Verträge beantragen muss war wohl etwas unverständlich formuliert. Die Zulage sollte schon auf beide Verträge verteilt werden. Ich meinte damit ob man in meinem Fall wirklich bei beiden Anbietern einen Zulagenantrag einreichen muss oder ob es nicht reicht bei einem von beiden den Zulagenantrag zu einzureichen (in den muss man ja sowieso beide Verträge in die dort vorhandene Tabelle eintragen). Die Anträge werden doch vermutlich vom Anbieter sowieso nur an die Zulagenstelle weitergereicht und diese hat damit eigentlich bereits alle Informationen um die Höhe der Zulagen für beide Verträge zu errechnen und zuzuteilen (Vertragsnummer, Anbieter und Höhe der Einzahlungen gibt man ja für alle Verträge an). Die eingezahlten Beiträge in beide Verträge zusammen gerechnet sollten bei mir für die volle Zulage ausreichen. Ich werde mich dann wohl besser direkt an die Zulagenstelle wenden da diese ja auch vermutlich die Höhe der Zulage errechnet bzw. festlegt.
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