Es gibt ein Abkommen das besagt, das die Zeiten für die Erreichung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zusammengezählt werden. Bei der Auszahlung der Renten, zahlt jedoch jedes Land
sein Rentenanteil selber.
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Es gibt ein Abkommen das besagt, das die Zeiten für die Erreichung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zusammengezählt werden. Bei der Auszahlung der Renten, zahlt jedoch jedes Land
sein Rentenanteil selber.
Für Bosnien-Herzegowina gilt das deutsch-jugoslawische Sozialversicherungsabkommen weiter. Dieses regelt die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten aus Deutschland und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens für die Anspruchsprüfung der jeweiligen nationalen Renten. Es werden jedoch immer getrennte Rentenansprüche von den jeweiligen Staaten festgestellt. Eine Zusammenfassung der Versicherungszeiten zu einer Rente gibt es nicht. Dieses Abkommen ist ein „offenes“ Abkommen, das heißt, dass es unabhängig von der Staatsangehörigkeit Anwendung findet. Als bosnischer oder deutscher Staatsangehöriger besitzt der Berechtigte sogar eine Staatsangehörigkeit der Vertragsparteien. Bei der Berechnung der Renten macht dies daher keinerlei Unterschied. Da ich kein Experte im Bezug auf die zwischenstaatlichen Regelungen mit den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens bin, empfehle ich Ihnen, sich für nähere Auskünfte direkt an die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd in Landshut zu wenden. Ich denke, dass Sie im Gegensatz zu vor zehn Jahren auch eine Rentenauskunft bekommen können, in der im Versicherungsverlauf die ausländischen Zeiten aufgeführt sind. Diese werden jedoch lediglich zur Prüfung des Rentenanspruchs herangezogen, aber nicht in der deutschen Rente mit abgegolten.
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