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Vertrag D - BiH: Erwerbszeiten-Berücksichtigung?

von Tullamore-003.04.2007 | 14:04
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8 Antworten

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Wie werden im ehem. Jugoslawien erworbene Rentenzeiten hier berücksichtigt? Eine Auszahlung von in D erworbenen Ansprüchen (nach Rückkehr ins Heimatland BiH) wurde vor ca. 10 Jahren abgelehnt mit dem Hinweis, es gebe jetzt bilaterale Verträge über die Anrechnung im jeweils anderen Land. Bei der jetzigen Rentenklärung in D wird eine Berücksichtigung der Erwerbszeiten im ehem. Jugosl. jedoch abgelehnt... Wie ist die Rechtslage.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es gibt ein Abkommen das besagt, das die Zeiten für die Erreichung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zusammengezählt werden. Bei der Auszahlung der Renten, zahlt jedoch jedes Land

sein Rentenanteil selber.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Für Bosnien-Herzegowina gilt das deutsch-jugoslawische Sozialversicherungsabkommen weiter. Dieses regelt die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten aus Deutschland und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens für die Anspruchsprüfung der jeweiligen nationalen Renten. Es werden jedoch immer getrennte Rentenansprüche von den jeweiligen Staaten festgestellt. Eine Zusammenfassung der Versicherungszeiten zu einer Rente gibt es nicht. Dieses Abkommen ist ein „offenes“ Abkommen, das heißt, dass es unabhängig von der Staatsangehörigkeit Anwendung findet. Als bosnischer oder deutscher Staatsangehöriger besitzt der Berechtigte sogar eine Staatsangehörigkeit der Vertragsparteien. Bei der Berechnung der Renten macht dies daher keinerlei Unterschied. Da ich kein Experte im Bezug auf die zwischenstaatlichen Regelungen mit den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens bin, empfehle ich Ihnen, sich für nähere Auskünfte direkt an die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd in Landshut zu wenden. Ich denke, dass Sie im Gegensatz zu vor zehn Jahren auch eine Rentenauskunft bekommen können, in der im Versicherungsverlauf die ausländischen Zeiten aufgeführt sind. Diese werden jedoch lediglich zur Prüfung des Rentenanspruchs herangezogen, aber nicht in der deutschen Rente mit abgegolten.

6 Antworten

Marioam 03.04.2007 | 15:33
Die Versicherungszeiten in Bosnien werden erst im Rentenfall für die Wartezeit berücksichtigt. Die Rente aus den bosnischen Versicherungszeiten zahlt der bosnische Versicherungsträger aus. Während der Kontenklärung werden diese Zeiten nicht ins Versicherungskonto übernommen.
Tullamore-0am 03.04.2007 | 16:17
Vielen Dank für die beiden Antworten! Wie sieht es denn aus, wenn der Betreffende nun seine Einbürgerung beantragt? Dann gibt er seine bosniakische Staatsangehörigkeit auf und sein bisheriger Heimatstaat wird ihm vermutlich keine (noch so geringe) Rente anteilig zahlen. Dort geht es seitens der Öffentlichen Hand ohnehin nach wie vor drunter und drüber...(Nachkriegssituation). Dem erwähnten Schreiben der LVA von vor 10 Jahren zufolge würden seine in seinem Heimatland erworbenen Ansprüche später hier in D zusammengefasst. Damals beabsichtigte der Mann, um den es geht, nach etlichen Arbeitsjahren hier in Deutschland in sein Herkunftsland zurückzukehren (notgedrungen) und wollte sich seine bisher eingezahlten Rentenbeiträge auszahlen lassen - was wie gesagt abgelehnt wurde.
Schadeam 03.04.2007 | 21:53
was mit der bosnischen Rente passiert, wenn ein Bosnier seine bosnische Staatsangehörigkeit abgibt, ist doch wohl eher die Frage an ein Rentenforum in Bosnien? Da soll der gute Mann sich doch daheim erkundigen - wer in D kennt schon die bosnischen Gesetze. In D bekommt er die Rente für seine deutschen Beiträge. (und hätte er die erstatten lassen, bekäme er künftig gar keine deutsche Rente) Es kann ja nicht sein, dass der deutsche Staat alle fremdländischen Rentenansprüche bedient???
sabam 04.04.2007 | 10:30
"Ich denke, dass Sie im Gegensatz zu vor zehn Jahren auch eine Rentenauskunft bekommen können, in der im Versicherungsverlauf die ausländischen Zeiten aufgeführt sind" Grundsätzlich ist dies zwar möglich, wird aber nur im Ausnahmefall praktiziert, da die bosnischen Zeiten nur dann vermerkt werden können, wenn eine Bescheinigung des bosnischen Versicherungsträgers über die dort anrechenbaren Versicherungszeiten vorliegt. Erfahrungsgemäß wird diese allerdings ohne laufendes Rentenverfahren "ungern" ausgestellt. Allein aufgrund der Vorlage des Arbeitsbuches ist eine Aufnahme der Zeiten in den deutschen Versicherungsverlauf nicht möglich.
Tullamore-0am 05.04.2007 | 10:39
Danke an alle für die erhellenden Stellungnahmen, auch die weniger sachliche (Schade). So hat die Ungewissheit ein Ende und man fühlt sich besser. Gut, dass es Foren wie dieses gibt.
Steam 19.04.2007 | 00:08
hallo an alle, hab mal eine frage! was ist wenn ein bosnischer staatsbürger hier in berlin lebt seit 1994 und arbeitslosengeld 2 bezieht und nun kommt ein antrag auf rente von der deutschen rentenversicherung zugeschickt.aber er bereits invalidengeld aus bosnien auf ein bosnisches konto bekommt,was er in deutschland nicht gemeldet hat.weil er es nicht für notwendig hielt.war das falsch?er arbeitet 7jahre und 6 monate in bosnien damals jugoslawien.wenn er das alles ausfüllt und abschickt was wird passieren?kann es zu nachteilen kommen?z.b rückzahlunge ect.?was ist wenn er gar nicht angibt das er in bosnien gearbeitet hat?
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