Hallo unfallrentner,
den Vertrauensschutz für eine ungeminderte Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen Sie nur dann, wenn Sie am 16.11.2000 bereits zu mindestens 50 % schwerbehindert waren. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitz eines Schwerbehindertenausweises gewesen sein, muss alternativ geprüft werden, ob Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Rechtsvorschriften vorgelegen hat.
Eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft kann zur Prüfung dieser Voraussetzung nicht herangezogen werden.