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Vertrauensschutz - 45 Verscherungsjahre

von monika200712.03.2007 | 09:54
1951 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, ich bin gerade 62 geworden, bin weiblich und habe 46 Versicherungsjahre. Ab wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen? Unterliege ich trotz 46 Vers.jahren demselben Abschlag von 0,3% je Monat? Gibt es irgendwelche Tipps für mich oder Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die mir weiterhelfen könnten? Habe ich evtl. zum Jahreswechsel etwas falsch gemacht (z.B. ATZ o.ä.)? Vielen Dank im voraus monika2007

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.03.2007 | 14:29

Sehr geehrte Frau Monika,

wie bereits von Schade ausführlich dargestellt, gehört Ihr Jahrgang nicht zu dem Personenkreis der von den rechtlichen Neuregelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz betroffen sein wird.

Für Sie bleiben die bisher geltenden rechtlichen Regelungen maßgeblich!

Für konkrete Auskünfte zu Ihren Rentenansprüchen und –höhe empfiehlt den kostenlosen Beratungsservice der Deutschen Rentenversicherung (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Mit freundlichem Gruß

2 Antworten

Schadeam 12.03.2007 | 12:50
Eine Frau des Jahrganges 1945 kann - sofern sie nicht schwerbehindert ist - erst mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Die jetzt beschlossenen Neuregelungen (45 Jahre, etc) tangieren diesen Jahrgang nicht. Ob Altersteilzeit möglich ist, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen - das kann im Forum keiner beurteilen. Als Frau Ihres Jahrgangs gab es Ende letzten Jahres keinen Grund noch 2006 AT zu vereinbaren, insofern haben Sie auch keinen Fehler gemacht.
monika2007am 12.03.2007 | 15:27
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Gruss Monika2007
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