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Zur Moderatoren-Antwort springenSehr geehrte Frau Monika,
wie bereits von Schade ausführlich dargestellt, gehört Ihr Jahrgang nicht zu dem Personenkreis der von den rechtlichen Neuregelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz betroffen sein wird.
Für Sie bleiben die bisher geltenden rechtlichen Regelungen maßgeblich!
Für konkrete Auskünfte zu Ihren Rentenansprüchen und –höhe empfiehlt den kostenlosen Beratungsservice der Deutschen Rentenversicherung (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Mit freundlichem Gruß
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