Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEine Altersrente wegen Schwerbehinderung kann grundsätzlich nur bezogen werden, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt worden ist.
Sollte dies der Fall sein, so hätte Ihre Frau bereits mit 60 Jahren und einem Abschlag in Höhe von 10,8 % in Rente gehen können oder ohne Abschlag mit 63 Jahren, also am 01.08.2014.
Sollten obige Voraussetzungen vorliegen, so wäre Ihr Rentenantrag mit z.B. heutigem Datum verspätet gestellt und Ihre Frau könnte frühestens ab Mai 2016 die Rente beziehen.
Lassen Sie sich unbedingt eine aktuelle Rentenauskunft zusenden und nehmen Sie einen Beratungstermin Ihrer Rentenversicherung wahr!
Hallo ??? Lesen sie mal bitte den folgenden Link:http: //raa-handbuch.drvbsh.rzn.drv:8080/raa10/Raa.do?f=SGB6_99R2.6.2 und besonders das Beispiel Nr. 16könnte sie bei Rentenantragstellung im Mai 2016 noch rückwirkend ab 01.03.2016 diese Rente erhalten gem. § 99 Abs. 1 Satz 2 SGB VI.Wie kommen Sie denn da drauf, wenn Sie schon den Satz 2 erwähnen? "Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird." .....Das ist der 1.5.2016
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