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Experten-Antwort

Vertrauensschutzregelung bei Witwenrente

von Evelyn Heinze09.11.2012 | 20:40
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5 Antworten

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Nach den mir vorliegenden Informationen trifft auch mich diese Regelung zu (Ehe 1988 geschlossen, Tod des Mannes 2007, mein Mann war Jahrgang 1945, ich 1949). Ich werde in Kürze Altersrente beziehen und habe Anspruch auf die sog. große Witwenrente. Den Bescheid für die Altersrente habe ich bereits erhalten, auf den Bescheid der Witwenrente warte ich zur Zeit. Jetzt bin ich angeschrieben worden, ob ich noch weitere Einkünfte haben, das hat mich verwundert. Ich bin jetzt doch unsicher, ob neben der eigenen Altersrente auch die Betriebsrente angerechnet wird.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auf die Hinterbliebenenrente werden Erwerbseinkommen ( z. B. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit) und Erwerbsersatzeinkommen( z.B. Krankengeld, Rente aus eigener Versicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung) angerechnet. Betriebsrenten werden nur angerechnet, wenn der versicherte Ehepartner vor dem 01.01.2002 gestorben ist oder der versicherte Ehepartner zwar nach dem 31.12.2001 gestorben ist, aber die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist. Ihre Ehe wurde bereits 1988 geschlossen und sie sind sogar beide vor dem 02.01.1962 geboren(1945,1949), daher wird die Betriebsrente nicht angerechnet, aber Ihre Altersrente kann angerechnet werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Abgeleitete Ansprüche, also insbesondere Hinterbliebenenrenten, sind von der Anrechnung ausgeschlossen.

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3 Antworten

KSCam 10.11.2012 | 07:34
Nein die Betriebsrente nicht. Nur die Altersrente und etwaige Arbeitseinkünfte (z.B. aus 400 €
Evelyn Heinzeam 12.11.2012 | 10:58
herzlichen Dank für die Beiträge, das hat mir sehr geholfen. Mir ist jedoch noch eine Frage eingefallen: wie ist es mit der Anrechnung einer Betriebswitwenrente, die ich seitens der Firma meines Mannes beziehe? Soweit ich weiß, bleib diese unberücksichtig, weil es eine "Rente wegen Todes" ist, liege ich da richtig?
Evelyn Heinzeam 14.11.2012 | 18:54
ganz herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen. Viele Grüße Evelyn Heinze
Deutsche Rentenversicherung
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