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vertrauensschutzregelung Jahrgang 1951 und schwerbehindert

von Karl29.01.2009 | 20:12
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo und guten Tag Ich bin Jahrgang 1951, seit April 2000 schwerbehindert mit einem GdB von damals 50 %, jetzt 70 % und seit September 2004 arbeitslos. Bei der ARGE werde ich seit September 2005 als arbeitslos ohne Leistungsbezug geführt.(Lt. der letzten Rentenauskunft hatte ich 463 Monate Beitragszeit). Eine Vermittlung der ARGE ist auf Grund meines Gesundheitszustandes nicht möglich, jedoch fragte mich mein Berater bei der Arge ob ich der Vertrauensschutzregelung unterliege ja oder nein, da ich lt. Arge momentan den Nachweis von 5 Bewerbungen pro Monat nachweisen müsste. Vielleicht kann mir jemand Antworten auf meine folgende Fragen geben: 1. Zu welchem Termin kann ich mit oder ohne Abschlag Altersrente beantragen? 2. Komme ich in den Genuss der Vertrauensschutzregelung? Vielen herzlichen Dank für die Antworten. Karl

8 Antworten

Chrisam 29.01.2009 | 21:33
Zu1: mit 63 Jahren ohne Abschlag und 60 Jahren mit 10,8%. Zu2: leider Nein
Brilleam 30.01.2009 | 07:42
Natürlich ab dem 60.Lj. als Option!
Brilleam 30.01.2009 | 07:35
Hallo Karl, den Ausführungen von 'Chris' ist zuzustimmen, aber noch eine ergänzende Frage: Haben Sie in den vergangenen Jahren mal eine EM-Rente beantragt? Wenn Sie seit 2005 ohne Leistungen von der ARGE, dann sollte die Rente (auch mit Abschlag jetzt und im Alter) doch das bessere Geschäft sein, als der Verzicht? Zumindest sollte das mit Erreichen des 63.Lj. als Option gesehen werden! Wenn Sie wegen dem Abschlag auf die Rente mit 60 verzichten und erst mit 63 in Anspruch nehmen, dann verschenken Sie 36 mal die Rente und werden gut 83-87 Jahre alt werden müssen, um mit der höheren Rente besser zu fahren! Wie sind Sie derzeit kranken- und pflegeversichert - hoffentlich nicht auch noch freiwillig oder privat?!
Karlam 30.01.2009 | 07:47
Hallo Brille, danke für die Antwort. Eine Rente habe ich bisher noch nicht beantragt. Kranken- + pflegeversichert bin ich über meine Frau als Familienmitglied bei der AOK, da ich selbst kein Einkommen habe. Karl
Fehlerteufelam 30.01.2009 | 08:10
Hallo Karl, sie haben auf jeden Fall Vertrauensschutz!!!!Die Ausführungen von Chris und Brille sind falsch. Vertrauensschutz hat, wer am 16.11.2000 bereits mindestens 50 % MdE hat. Sie können daher die Altersrente bereits mit 60 Jahren ohne Abschlag in Anspruch nehmen.
Fehlerteufelam 30.01.2009 | 08:36
Ups, da haben Sie Recht!! Die Ausführungen von Hase sind natürlich richtig. Entschuldigung für den falschen Eintrag !!!
Haseam 30.01.2009 | 08:29
Vertrauensschutz für abschlagsfreie Rente mit 60 besteht, wenn Sie vor dem 17.11.1950 geb. sind und am 16.11.2000 schwerbehindert mindest GdB 50% waren und nochsind
Luckyam 30.01.2009 | 11:17
Wer bis zum 16.11.1950 geboren ist, am 16.11.2000 einen GdB 50 hatte (o. EM/EU oder BU-Rente) und 35 Versicherungsjahre - hat Vertrauensschutz. Karl hat Abschläge!
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