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Experten-Antwort

Vertrauensschutzregelung Rentnerprivileg

von maja10.12.2012 | 15:29
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4 Antworten

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Hallo! Das Rentnerprivileg bei Durchführung des Versorgungsausgleichs ist ja aufgehoben worden. Gibt/gab es eine Übergangslösung? Der Auszug der Ehefrau erfolgte am 07.07.09, der Scheidungsantrag wurde 06.2010 eingereicht. Danke im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Seit dem 01.09.2009 ist das Gesetz zum Versorgungsausgleich neu geregelt. Das frühere „Rentnerpriveleg“ fällt für alle Scheidungsverfahren ab diesem Zeitpunkt weg. Lediglich für „Altfälle“, wenn der Ausgleichspflichtige vor dem 01.09.2009 bereits eine Rente bezogen hat und die Scheidung zuvor eingereicht hat, kann sich ein „Rentnerpriveleg“ ergeben. In Ihrem Fall somit nicht.

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3 Antworten

Knut Rasmussenam 10.12.2012 | 16:39
Rentnerprivileg gibt es, wenn vor dem 01.09.2009 die Rente bereits bezogen wurde und auch das Verfahren über den Versorgungsausgleich eingeleitet war.
Störzlingeram 10.12.2012 | 20:05
"Rentnerprivileg" wenn ich das schon höre. Ich erfahre nur "Rentnerverarschung" und das schon seit Jahren!!!
Störzlingeram 12.12.2012 | 12:28
Zitat von Störzlinger anzeigenausblenden
Rentnerprivileg gibt es, wenn vor dem 01.09.2009 die Rente bereits bezogen wurde und auch das Verfahren über den Versorgungsausgleich eingeleitet war.
"Rentnerprivileg" wenn ich das schon höre. Ich erfahre nur "Rentnerverarschung" und das schon seit Jahren!!!
Ich denke, wenn man sieht, was mit den Überschüssen der Rentenkasse in der Vergangenheit von der Politik gemacht worden ist und heute sich ansehen muß, wie mit den Renten gegeizt und gespart wird, kann man sich schon "verarscht" vorkommen. Und das ist noch gelinde ausgedrückt.
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