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Zur Experten-Antwort springenSeit dem 01.09.2009 ist das Gesetz zum Versorgungsausgleich neu geregelt. Das frühere „Rentnerpriveleg“ fällt für alle Scheidungsverfahren ab diesem Zeitpunkt weg. Lediglich für „Altfälle“, wenn der Ausgleichspflichtige vor dem 01.09.2009 bereits eine Rente bezogen hat und die Scheidung zuvor eingereicht hat, kann sich ein „Rentnerpriveleg“ ergeben. In Ihrem Fall somit nicht.
Ich denke, wenn man sieht, was mit den Überschüssen der Rentenkasse in der Vergangenheit von der Politik gemacht worden ist und heute sich ansehen muß, wie mit den Renten gegeizt und gespart wird, kann man sich schon "verarscht" vorkommen. Und das ist noch gelinde ausgedrückt.Rentnerprivileg gibt es, wenn vor dem 01.09.2009 die Rente bereits bezogen wurde und auch das Verfahren über den Versorgungsausgleich eingeleitet war."Rentnerprivileg" wenn ich das schon höre. Ich erfahre nur "Rentnerverarschung" und das schon seit Jahren!!!
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