Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Vertrauensschutzregelung vor dem 2. 01.1961 geboren

von Bibo1329.09.2019 | 20:13
78 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, mich würde mal Interessieren wie ich den folgenden Satz: Ein Beruf, für den Sie durch berufliche Rehabilitation mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind, ist immer zumutbar. interpretieren kann? -immer zumutbar!!!! egal wie lange eine Umschulung her ist? egal ob man in dem Beruf gearbeitet hat? wird dieser Beruf automatisch zum Hauptberuf? hebt dieser Satz auch alle Bedingungen der Verweistätigungen aus? Vielen Dank im voraus für Ihre Informationen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bibo 13,

eine Verweisung auf den Beruf, für den umgeschult wurde, kommt nicht in Betracht, wenn die durch die Umschulung vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr ausreichen, um die Umschulungstätigkeit nach einer Einarbeitungszeit von bis zu 3 Monaten auszuüben. Dies kann der Fall sein, wenn die Umschulung lange zurückliegt oder wenn sich das Berufsbild des Umschulungsberufs geändert hat.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Bibo13am 01.10.2019 | 12:28
Hallo Expertenteam, vielen Dank für die schnelle Antwort. Gibt es Richtlinien wie in solchen Fällen zu bewerten ist? Bei mir ist es so, dass ich vor 21 Jahren eine Umschulung als Informationselektroniker hatte und seitdem im Vertrieb für unterschiedliche Produkte gearbeitet habe. Ich habe nie als Informationselektroniker gearbeitet. Meiner Meinung nach dürfte bei mir eine Einarbeitungszeit von bis zu 3 Monaten nicht ausreichend sein und ich vermute mal, dass sich das Berufsfeld auch geändert hat. Wie und warum würde man hier entscheiden? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
Schorscham 01.10.2019 | 12:45
Zitat von Bibo13 anzeigen
Zunächst einmal ist es unwahrscheinlich, dass man "Informationselektroniker" als Hauptberuf annimmt und eine Verweisung darauf für zumutbar hält. Die eigentliche Frage ist die, ob Ihre tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten als Händler als qualifizierter Beruf eingestuft werden oder als Anlerntätigkeit, für die keine qualifizierte Berufsausbildung erforderlich ist. Im letzten Fall läge dann nämlich keine rentenrelevante Berufsunfähigkeit vor, da Ungelernte auf jede Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden können. Im ersten Fall dürfte man Sie auf Tätigkeiten verweisen, die eine Qualifikationsstufe unter Ihrem letzten Beruf liegen. So können z.B. Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion auf normale Facharbeitertätigkeiten verwiesen werden, Facharbeiter auf Berufe, die eine Ausbildung von mindestens drei Monaten erfordern und Ungelernte auf JEDE Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes. MfG
Bibo13am 01.10.2019 | 13:49
Hallo Schorsch, warum ist es unwahrscheinlich, dass man "Informationselektroniker" als Hauptberuf annimmt und eine Verweisung darauf für zumutbar hält? Sie sind dann auch zu meiner nächsten noch nicht gestellter Frage " Wie meine Tätigkeit eingestuft wird" übergegangen. Ich glaube die Bezeichnung als Händler ist unpassend. Dazu mal ein kleiner Werdegang von meiner Tätigkeit. Ich war in dieser Zeit Angestellter als Vertriebsmitarbeiter im Außendienst, als Vertriebsleiter/Vertriebsmanager im Außendienst und zuletzt auch als Vertriebsleiter/Vertriebsmanager im Außendienst. Meine Qualifikation habe ich durch diverse Schulungen und Seminaren im Bereich Management und Mitarbeiterführung erzielt. Es steht ja auch meines Wissens geschrieben, dass man sich die Fähigkeiten auch anderweitig anlernen kann. Meine Tätigkeit wird auch beschrieben als Führungskraft. Eingestuft wird diese Tätigkeit direkt unter der Geschäftsführung. Mich würde schon Interessieren, wo und warum man mich in welcher Qualifikationsstufe einstufen würde. MfG
Schorscham 01.10.2019 | 14:16
Zitat von Bibo13 anzeigen
Weil Sie selbst geschrieben haben, dass Sie noch nie als Informationselektroniker gearbeitet haben und auch nicht innerhalb von drei Monaten eingearbeitet werden könnten. Das kann kein Außenstehender verbindlich beantworten und deshalb müssen Sie die Entscheidung der DRV abwarten. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die DRV-Mitarbeiter ziemlich engagiert und einfallsreich sind, wenn es um die Suche nach einer zumutbaren Verweisungstätigkeit geht. MfG
Valzuun am 01.10.2019 | 14:35
Im Rahmen von LTA ist ein Verweisung, erst Recht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht zulässig. Maßgeblich ist (i.d.R. der letzte) nicht nur ganz kurz ausgeübte Beruf. Eine Vertrauensschutzregelunge gibt deshalb (weil unnötig) auch nicht. Bei der Wahl der richtigen Maßnahmen spielt dann natürlich auch dass Niveau der letzten Tätigkeit eine Rolle. D.h. wer zuletzt eine angelernte Tätigkeit ausgeübt kann ggf. durchaus „nur“ Leistungen erhalten mit den er in einer andere angelernte Tätigkeit wieder Fuß fassen kann. Es besteht kein automatischer Anspruch auf Höherqualifizierung, auch wenn früher solche Tätigkeiten ausgeübt wurden. Aber: Alles kann, am Ende eine Einzelfallentscheidung.
Valzuun am 01.10.2019 | 15:32
Da haben Sie natürlich recht. Bin wohl nach dem ich zu oft „Umschulung“ gelesen habe gedanklich irgendwo falsch abgebogen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026