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Experten-Antwort

Verwaltungsakt

von Unwissender04.04.2016 | 18:05
1355 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage. Kennt jemand den Begriff "rechtswidrigen Verwaltungsakt " ? Kann mir jemand den Begriff erklären? MfG Unwissender

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Verfassungsprinzip von der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (vgl. Art. 20 III GG) fordert von jeder Behörde stets die Beachtung des geltenden Rechts. "Dennoch" ergehen immer wieder mal rechtswidrige Verwaltungsakte. Rechtswidrig ist ein VA, der gegen geltendes Recht verstößt. Ein Verstoß gegen Verfahrensrecht macht den VA "formal rechtswidrig", die unzutreffende Anwendung von materiellem Recht führt zu einem "materiell rechtswidrigen" VA.

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2 Antworten

Schadeam 04.04.2016 | 19:07
Das ist schlicht gesagt eine unrichtige Verwaltungsentscheidung........
W*lfgangam 04.04.2016 | 19:08
Hallo Unwissender, schökern Sie da mal, SGB 10 § 44 ff., fangen Sie aber ruhig schon mal ab § 31 an: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/BJNR114690980.html#BJNR… Erläuterungen finden Sie in den Rechtsanweisungen der DRV: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Menu.do?e… Oder mit ersten einfachen Worten: „Rechtswidrig im Sinne des § 44 SGB X ist ein Bescheid, wenn bei seinem Erlass – das Recht unrichtig angewandt oder – von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist.„ Gruß w.
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