Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Michael,
die Unterlagen zu einem Verwaltungsverfahren (Verwaltungsakte) werden je nach Geschäftsvorgang (Verfahren aus dem Bereich Versicherung, Beitrag, Rehabilitation oder Rente) unterschiedlich lange bei der Deutschen Rentenversicherung verwahrt. Grundlagen für Ausforsten und Vernichten von Verwaltungsakten (oder Aktenteile) stehen in den §§ 110a bis 110d SGB IV - Sozialgesetzbuch 4. Besonderheiten bei Unterlagen zu Zahlungsvorgänge (Zahlungsbelege) ergeben sich aus § 35 SRVwV - Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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